Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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der beruflichen Vorsorge rechtfertige sich allerdings nicht. Umso weniger, da die heute geltenden Ausnahmen erhalten bleiben, in denen ein früherer Bezug der BVG-Altersleistung möglich sei. 4 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich klar gegen die Erhöhung (SVS, LCH, vpod, FSR). Gemäss dem SVS habe sich die heutige Regelung bewährt. Der LCH weist darauf hin, dass Lehrpersonen ihre Arbeitsaufgaben mit steigendem Alter nicht anpassen können. Der vpod befürchtet unter anderem, dass die Attraktivität der Berufe zum Beispiel im Gesundheitswesen geschwächt werde. Angestellte Schweiz könnten sich mit einer Erhöhung auf 60 einverstanden erklären, allerdings müssten im Gesetz Ausnahmen für Arbeitnehmende mit psychisch und körperlich anstrengenden Tätigkeiten vorgesehen werden. Auch für WIDE sollte die Pensionierung ab 60 möglich sein.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Von den 19 Vernehmlassungsteilnehmenden dieser Kategorie, die sich dazu äussern, begrüssen nur 2 die Erhöhung auf 62 (GastroSocial und Treuhand Suisse). Die Pensionskassen ALVOSO LLB und Veska sprechen sich für eine Erhöhung auf 60 aus. 15 sind gegen die Erhöhung des Mindestrücktrittsalters (ARPIP, ASIP, SKPE, SAktV, VVP, BVK,
inter-pension, Vorsorgeforum, PK-Netz, IZS, Stiftung Vorsorgeeinrichtung der SUVA, Allvisa Vorsorge, Pensionskasse des Kantons Schwyz, Groupe Mutuel und Publica). In
der Massnahme wird ein unnötiger Eingriff in die Sozialpartnerschaft gesehen (SKPE). Solange die Frühpensionierungen finanziert seien, sei nichts dagegen einzuwenden (VVP, inter-pension, PK-Netz, Allvisa Vorsorge). Eine generelle Erhöhung auf 62, verknüpft mit einer neuen Ausnahmeregelung für kollektiv finanzierte Rücktritte auf der Grundlage von Gesamtarbeitsverträgen führe zu neuen Ungleichbehandlungen (ASIP, IZS). Die SAktV befürchtet eine Pensionierungswelle vor dem Inkrafttreten mit erheblichem Einfluss auf die Jahresrechnung; ausserdem sei die bestehende Flexibilisierung zwischen 58 und 70 eine positive Entwicklung, die keine Verschlechterung erfahren solle. Die BVK, Allvisa Vorsorge, und Publica könnten sich, sollte sich eine Erhöhung des Mindestrücktrittsalters als unumgänglich erweisen, mit einer Erhöhung auf 60 einverstanden erklären.
Übrige
15 Organisationen und eine Privatperson nehmen zur Massnahme Stellung. Nur FER ist offen gegenüber einer Erhöhung des Mindestrücktrittsalters, allerdings nur auf Alter 60. Die übrigen, darunter mehrere Mitgliederverbände des SGV, lehnen sie ab.
4.3 Vorbezug für Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen
Die vorzeitige Pensionierung soll für Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen, die lange gearbeitet haben, erleichtert werden. Die Regelung basiert auf der Anrechnung der in den Jugendjahren bezahlten Beiträgen und der Anwendung eines reduzierten versicherungstechnischen Kürzungssatzes.
15 Kantone befürworten im Grundsatz Erleichterungen für Personen mit langer Erwerbsdauer und kleinen Einkommen, 2 Kantone lehnen einen solchen Ansatz ab. 4 Kantone lehnen das konkrete Modell ab. Unterstützt wird die Vorbezugsflexibilisierung für tiefe Einkommen von der CVP, der EVP, der glp (mit Vorbehalt), vom Städteverband und Bauernverband sowie 4 weiteren Organisationen. Insbesondere den Linksparteien, den Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften, den Organisationen, die Frauen- und Behinderteninteressen vertreten, geht das Modell zu wenig weit. Sie wünschen eine weitere Öffnung der Zugangsvoraussetzungen. Insbesondere die Rechtsparteien und Schweizer Wirtschaftsverbände lehnen die vorgeschlagene Massnahme ab, weil auf jeglichen Leistungsausbau zu verzichten sei.