Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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Kantone

Es finden sich in 11 Vernehmlassungen der Kantone Stellungnahmen zur Erhöhung des Mindestrücktrittsalters in der beruflichen Vorsorge (FR, AI, TI, GE, BL, SZ, SO, BS, AR, TG, JU). FR, AI und TI erklären sich insgesamt mit den Vorschlägen zur Flexibilisierung einverstanden. Für GE müsste die Herabsetzung des Umwandlungssatzes zwingend mit flankierenden Massnahmen einhergehen, wie beispielsweise der Erhöhung des Mindestvorbezugsalters, damit sie keine Senkung der BVG-Leistungen nach sich zieht. BL schlägt vor, in beiden Säulen den frühestmöglichen Rentenbezug bei 60 statt 62 festzulegen (vgl. vorne 4.2.1). Heute sei in der beruflichen Vorsorge eine Pensionierung mit 58 möglich; mit dem Alter 62 werde dem Wunsch der Versicherten nach individuellem Gestaltungsspielraum nicht genügend Rechnung getragen. SZ, SO, BS, AR, TG, JU sprechen sich gegen eine Erhöhung aus; die Pensionskassen sollen weiterhin die Möglichkeit zum Bezug der Altersleistung bereits ab 58 vorsehen können. Nach SZ, BS, BL und JU sollte diesbezüglich die sozialpartnerschaftliche Gestaltungsfreiheit erhalten bleiben.

Politische Parteien und Parteigruppierungen

Die FDP und SVP unterstützen die Erhöhung des Rücktrittsalters von 58 auf 62. Gemäss der FDP wird so zwischen den Säulen ein kongruentes System geschaffen. Die Partei unterstützt die Massnahme auch im Sinne der Forderung eines allgemein längeren Verbleibs auf dem Arbeitsmarkt. Die SPS begrüsst die Harmonisierung zwischen den beiden Säulen, die durch die Erhöhung des Mindestalters für den Bezug der Altersleistung der 2. Säule herbeigeführt wird, und begrüsst ausdrücklich auch die gesetzlichen Ausnahmen, in denen ein früherer Bezug zulässig ist. Allerdings strebt die SPS wie die GPS eine Flexibilisierung des Rentenalters zwischen dem 60. und dem 70. Altersjahr an. Nach Ansicht der glp sollte das gemäss Vorentwurf frühestmögliche Rücktrittsalter (Alter 62) reduziert oder komplett aufgehoben werden.

Von den Parteigruppierungen spricht sich die SP 60+ gegen die Heraufsetzung aus, da diese den Realitäten auf dem Arbeitsmarkt kaum Rechnung trage.

Spitzenverbände der Wirtschaft

Für den SAV/economiesuisse könnte wie bisher eine Differenzierung zwischen 1. und 2. Säule greifen, d.h. beispielsweise könnte der Bezug der Leistungen der 2. Säule ab 60 statt wie bisher ab 58 möglich sein. Die beiden Verbände unterstützen explizit die Ausnahmen, in denen ein früherer Vorbezug möglich ist. Der Bauernverband erachtet die Gleichschaltung mit der AHV nicht als sinnvoll. Der SGV lehnt die vorgeschlagene Erhöhung des Mindestrentenalters auf 62 Jahre ab. Es gebe nichts dagegen einzuwenden, dass sich jemand seine vorzeitige Pensionierung selber finanziere. Einer Erhöhung des Mindestrentenalters könnte der Verband höchstens im Rahmen einer generellen Erhöhung des Rentenalters und auch dann bloss um höchstens 2 Jahre zustimmen. Auch der SGB spricht sich für die Beibehaltung des Mindestalters von 58 Jahren aus. Für Berufsgruppen mit peniblen Arbeitsbedingungen sei die Möglichkeit einer Frühpensionierung eine wichtige Massnahme, um die hohen körperlichen oder psychischen Belastungen während der Berufsausübung auszugleichen. Ähnlich argumentiert KV Schweiz: Nach Auffassung des Verbandes gibt es nach wie vor Berufsgruppen, für die ein früheres Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sinnvoll und gerechtfertigt sei.

Versicherte, Leistungsbezüger, Selbstständigerwerbende

Von den 9 Vernehmlassungsteilnehmenden aus dieser Kategorie, die sich zur Massnahme äussern, stimmen 3 zu, nämlich die DOK, der SSR und PF. Die DOK unterstützt die Vereinheitlichung des Mindestalters für den Rentenvorbezug in der AHV und der beruflichen Vorsorge, auch wenn der Sprung des Mindestrücktrittsalters von 58 auf 62 Jahren in der beruflichen Vorsorge gross sei. Ein Auseinanderklaffen des Mindestrücktrittsalters in der AHV und