Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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gerechtfertigt. Für die SVP wäre eine weitere Flexibilisierung nach oben wünschenswert; sie unterstützt alle Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben. Die CSP wünscht gleichzeitig, dass bescheiden verdienende Personen im Bedarfsfall vor dem Referenzalter ohne einschneidende Kürzungen pensioniert werden können. Auch die SPS begrüsst die Vorschläge als innovativen Bestandteil der Reform. Damit werde einem Bedürfnis nach einem sanfteren Übergang in den Ruhestand entsprochen. Nach ihrer Einschätzung ist diese neue Möglichkeit jedoch vor allem für Personen mit mittleren bis hohen Einkommen attraktiv, weil diese es sich finanziell leisten können und ihre Berufsgattung genügend Spielraum bietet, um teilzeitlich erwerbstätig zu bleiben. Damit die Neuerungen überhaupt zum Tragen kommen können, verlangen die SPS und GPS Massnahmen in der Arbeitswelt (Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende, Anreize für die nötige Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt). Um den Bedürfnissen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden noch besser entgegenzukommen, plädiert die SPS für eine Flexibilisierung des Rentenalters zwischen dem 60. und dem 70. Altersjahr; auch die GPS wünscht, dass man ab 60 in Rente gehen kann. Und beide Parteien achten besonders darauf, dass die grössere Flexibilität nicht auf eine versteckte Rentenaltererhöhung hinauslaufen werde.

Ablehnend äussert sich die CSPO zur Möglichkeit, den Prozentsatz der Rente während des Vorbezugs zu ändern („viel Aufwand für wenig Nutzen“). Für die PdA kommt eine Flexibilisierung, die sich auf gesellschafts- oder konjunkturgebundene veränderbare Verhältnisse abstützt, nicht in Frage.

Von den Parteigruppierungen unterstützen die SVP Senioren Kanton Bern und CVP-F die Einführung eines Teilrentenbezugs. Kritisch bis ablehnend zeigen sich die SP 60+ und PSG 60+. Nach Meinung der SP 60+ werden damit die Anreize zu stark auf der individuellen Ebene angesetzt statt auf der Ebene der Unternehmen. Die SP 60+ zeigt sich auch skeptisch zum Aufschub der Rente, der ihrer Ansicht nach vermehrten Druck ausübt, eine längere Lebensarbeitszeit als Normalität zu definieren. Auch für die PSG 60+ wird mit der vorgeschlagenen Flexibilisierungslösung eine Erhöhung des Rentenalters und der Beitragsjahre impliziert.

Behörden und verwandte Institutionen

Für die SODK/FDK ist die Flexibilisierung des Altersrücktritts von zentraler Bedeutung,

wobei es aber nicht zu einer „Ablastung“ auf die Kantone kommen dürfe. Die SSK steht der Möglichkeit eines Rentenbezugs in der 2. Säule in drei Teilschritten mit entsprechender Senkung des Beschäftigungsgrads positiv gegenüber. Sie stellt sich aber die Frage, ob die Möglichkeit für eine Vorsorgeeinrichtung, mehr als drei Schritte und einen Vorbezug von weniger als 20 Prozent vorzusehen, noch einem gesellschaftlichen Bedürfnis entspricht. Ein Anteil von weniger als 20 Prozent der Altersrente entspräche einer Arbeitszeitreduktion von weniger als einem Tag pro Woche. Dass betreffend Bezug der Altersleistung in Kapitalform in der 2. Säule die Zahl der zulässigen Teilschritte im Gesetz begrenzt wird, begrüsst die Konferenz. Sie verlangt allerdings eine Begrenzung auf zwei Teilschritte anstatt drei. Auch

die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden verweist darauf,

dass nach heutiger steuerlicher Praxis zwei Schritte zulässig seien.

Dachverbände der Gemeinden und Städte

Der SGemV begrüsst die Möglichkeit des gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ebenso wie der Städteverband, der darauf hinweist, dass bei einer Teilberentung EL möglich sein müssen, um Mehrbelastungen bei der Sozialhilfe verhindern zu können.

Spitzenverbände der Wirtschaft

Die Flexibilisierung des Rentenbezugs stösst bei den Spitzenverbänden der Wirtschaft im Grundsatz auf ein positives Echo und wird als fortschrittliche Lösung unterstützt, weil es