Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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systemfremd. SKF und WIDE erachten die Massnahme in der vorgeschlagenen Variante als ungenügend zur Kompensation der Frauenrentenaltererhöhung. Der SVF wünscht die bisherige Regelung beizubehalten, weil die Kriterien des erleichterten Vorbezugs derart restriktiv ausgestaltet sind. Von den Organisationen, die die Interessen der Seniorinnen und Senioren vertreten, begrüssen PS und der SSR den Ansatz des erleichterten Vorbezugs, sie haben aber Vorbehalte gegenüber der Ausgestaltung. PS wünscht eine höhere Einkommenslimite, so dass pro Jahr rund 10‘000 Personen davon profitieren können. AVIVO äussert sich ablehnend und spricht sich für die Einführung einer umfassenden AHV-Rente aus, in die die 2. Säule bei gleichzeitigem Leistungserhalt schrittweise eingebunden wird. Der SVS lehnt die Einführung einer einkommensbezogenen Leistungssolidarität mit Hinweis auf die EL ab. Die Behindertenorganisationen DOK, PI, PMS, SzBlind, Blinden- und Sehbe-
hindertenverband, Retina Suisse, SPV, AGILE und Procap begrüssen die erleichterte
vorzeitige Pensionierung für Menschen mit tiefen bis mittleren Einkommen, die in den Jugendjahren Beiträge entrichtet haben, lehnen aber allzu einschränkende Voraussetzungen ab, etwa dass eine Person in den letzten 10 Jahren erwerbstätig gewesen sein und während mindestens 5 Jahren Beiträge auf einem Einkommen in bestimmter Höhe entrichtet haben muss. Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen würden oft unfreiwillig nur auf tiefere Einkommen kommen. Im Übrigen scheine die Durchführung zu komplex und für die Betroffenen nicht transparent. Procap ist gegen die Berücksichtigung des Einkommens des (Ehe)Partners, weil dies systemfremd sei. Die EKFF und PF befürworten die Massnahme, beantragen jedoch eine höhere Einkommensgrenze (das 4- bis 5-fache der Minimalrente). Die EKFF merkt an, dass der Begriff Partner, den sie als angemessen erachtet, nur in diesem Gesetzesartikel zur AHV auftaucht und dass er eine Diskussion über die Berücksichtigung anderer Formen des Zusammenlebens als diejenige der Ehe oder der registrierten Partnerschaft in der AHV anstösst. Der SBK, KAB und vpod (verweist auf SGB) begrüssen zwar den Ansatz, betrachten die Massnahme jedoch als keine genügende Abfederung für die Rentenaltererhöhung der Frauen. Aus diesem Grund wird sie auch vom LCH (verweist auf PK Netz) abgelehnt. Der SBK und KAB beantragen, dass Personen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen und deswegen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, ebenfalls die Möglichkeit erhalten, sich mit einem reduzierten Kürzungssatz vorzeitig pensionieren zu lassen. Zudem möchten sie eine Anhebung der Einkommensgrenze auf das 5-fache der Minimalrente. Der SBK erachtet den Einbezug des Einkommens des Partners als systemfremdes Kriterium.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
KKAK und VVAK sprechen sich für die Massnahme aus, erachten die Durchführung allerdings als schwierig. Das Einkommen der Konkubinatspartner dürfe nicht berücksichtigt werden, weil dies für die Ausgleichskassen nicht durchführbar ist. Die Pensionskasse GastroSocial befürwortet die Massnahme, weil viele ihrer Versicherten von dieser Neuregelung profitieren können. Treuhand Suisse lehnt die Massnahme ab. Eine der vordringlichsten Aufgaben der Revision sei die Sicherung der finanziellen Mittel, weshalb Mehrausgaben keinen Platz finden. PK-Netz lehnt die Massnahme ab, weil sie keine genügende Abfederung für die Erhöhung des Frauenrentenalters darstellt. Es müsste die Einkommensgrenze wesentlich erhöht werden.
Übrige
Insgesamt äussern sich 22 Organisationen (Justitia et Pax, Suisseculture, AUF, transfair,
SKOS, Caritas, SKG, SVAMV, SGHVR, FER, cp, hotelleriesuisse, GastroSuisse sowie 9
Mitgliederverbände des SGV mit weitgehend gleichlautenden Stellungnahmen, nämlich SBC, SFF, Spirituosenverband, Schuhhändler-Verband, VSCS, VTS, Fromarte, coiffuresuisse, interieursuisse). 8 begrüssen zwar den Ansatz, 7 davon kritisieren allerdings das vorgeschlagene Modell.