Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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4.4 Anpassung des Mindestumwandlungssatzes und Ausgleichsmassnahmen
4.4.1 Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent
Der BVG-Mindestumwandlungssatz (MUWS) soll innerhalb von vier Jahren von 6,8 auf 6,0 Prozent angepasst werden. Die Anpassung trägt der höheren Lebenserwartung und den tieferen Renditen Rechnung. Die Anpassung wird von Ausgleichsmassnahmen begleitet:
• Die Erhöhung der Sparguthaben sorgt dafür, dass das Niveau der BVG-Renten erhalten bleibt.
• Der Sicherheitsfonds BVG hilft Personen, die nicht mehr genügend Zeit zur Kapitalbildung haben.
• Der Koordinationsabzug wird gemäss Vernehmlassungsentwurf so geändert, dass die Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen, Teilzeitpensen und mehreren Arbeitgebern verbessert wird.
• Die Altersgutschriften werden angepasst, so dass die Mehrkosten für über 55-jährige Arbeitnehmende wegfallen.
Fast drei Viertel der Vernehmlassungsteilnehmenden nehmen zur Anpassung des MUWS Stellung. Die grosse Mehrheit begrüsst die Massnahme zumindest im Grundsatz. Teilweise würde allerdings ein anderes Vorgehen bevorzugt: So wird z.B. in zahlreichen Stellungnahmen gefordert, der MUWS solle entpolitisiert, also nicht mehr im Gesetz festgelegt werden. Eine Minderheit der Teilnehmenden spricht sich gegen die Anpassung aus.
Kantone Von den 19 Kantonen (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, SO, SZ, TG, TI,
VD, VS, ZG), die sich dazu äussern, befürworten 6 (BS, GR, GE, JU, LU, NE) die Senkung des MUWS wie vorgeschlagen. Auch die weiteren Kantone, die Stellung nehmen, sehen die Notwendigkeit für eine Anpassung des MUWS, äussern aber zur konkret vorgeschlagenen Anpassung gewisse Vorbehalte: So sind einige Kantone (BE, BL, LU, SO, TG, NW, FR, TI und ZG) der Ansicht, dass der MUWS durch den Bundesrat festzulegen sei. Für AR sollte im Gesetz nur der Mechanismus zur Festsetzung bestimmt werden, so dass der MUWS flexibel anpassbar wäre. AI schlägt vor, dass der MUWS periodisch der tatsächlichen Lebenserwartung angepasst werden soll, was jede Pensionskasse eigenverantwortlich festlegen könnte. BL befürchtet, dass die vorgeschlagene Höhe von 6,0 Prozent bei Inkrafttreten in einigen Jahren bereits wieder zu hoch sein dürfte und ist der Auffassung, dass mit der Festlegung des MWUS auf Gesetzesebene die Gefahr der „Verpolitisierung“ einer versicherungstechnischen Grösse entstehe. Die Kompetenz zur Festlegung solle (wie bereits vor der 1. BVG-Revision) an den Bundesrat delegiert werden. Im BVG selbst könnten dazu gewisse Mechanismen festgeschrieben werden. SZ verlangt eine längere Übergangsfrist. VS schlägt vor, dass die Senkungsetappen 2-jährig erfolgen sollen und gleichzeitig die Rendite auf den Kapitalmärkten beobachtet werden müsse. Die Massnahme soll mit einer progressiven Erhöhung des Rentenalters verbunden werden. VD unterstützt die Senkung, findet die Massnahme im Lichte der Abstimmung vom März 2010 jedoch zu einschneidend. Eine Option wäre, die Senkung des MUWS nur auf das Alterskapital, welches nach der Reform angespart wird, anzuwenden.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Die EVP stimmt dem Vorschlag zu. Für die Partei ist es allerdings eine Voraussetzung, dass mit der Senkung die vorgeschlagenen institutionellen Massnahmen eingeführt werden. Auch die BDP, CVP, FDP, glp und SVP sind für die Anpassung des MUWS, sind aber der Auffas-