Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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nehmende mit geringem Einkommen, Arbeitnehmende mit unterbrochenen Erwerbskarrieren, Teilzeitbeschäftigte, IV-Rentenbeziehende) gewährleistet werden. Das verfassungsrechtliche Ziel der Existenzsicherung durch Leistungen der 1. und 2. Säule solle erhalten bleiben und es dürfe nicht zu einer Verschiebung Richtung EL kommen. Angestellte Schweiz betonen, dass die vorgeschlagene Senkung für sie ein Maximum sei, gegen eine zusätzliche Senkung würden sie opponieren. Der SSR und LCH würden einer moderateren Herabsetzung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent zustimmen.

VASOS, AVIVO, Procap, AGILE, KAB, der vpod und die FSR sind gegen die Senkung des MUWS. AGILE betont, die langfristigen Anlageperspektiven der Pensionskassen seien weit besser als der Bundesrat sie prognostiziere. Dies zeige die Tatsache, dass die meisten Pensionskassen ihre Unterdeckungen in den letzten Jahren hätten aufholen können. Die KAB führt aus, dass die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen für die Senkung des MUWS nicht tauglich seien. Zudem sollen in erster Linie die kleinsten Einkommen gesichert werden. Dazu sollen andere flexiblere Lösungen angedacht werden und eine Abkehr vom MUWS sei zu evaluieren. Für den vpod sind die Kompensationsmassnahmen ungenügend.

VASOS, Procap und der vpod betonen im Übrigen, dass der MUWS weiterhin im Gesetz geregelt sein soll.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden aus dieser Kategorie äussert sich zustimmend zur Anpassung des MUWS. Teilweise würden die Vernehmlassungsteilnehmenden aber ein anderes Vorgehen bevorzugen. So wird verlangt, dass der BVG-Umwandlungssatz entpolitisiert wird (ASIP, VVP, ALVOSO LLB Pensionskasse, SIBA, IZS und Groupe Mutuel). Für den ASIP ist die vorgeschlagene Regelung zu starr; sie trage möglichen Veränderungen auf den Finanzmärkten (nach oben und unten) kaum Rechnung. Nach dem Verband ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber nicht lediglich den Mechanismus für die Festlegung dieser rein technischen Grösse beschliessen sollte. Ein solches Vorgehen erlaube flexiblere Lösungen. Für die SKPE ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Reduktion des MUWS von 6,8 auf 6,0 Prozent aus aktuarieller Sicht ungenügend. Die Lebenserwartung im Jahre 2020 lasse bei einem technischen Zins von 3 Prozent und der Verwendung von Generationentafeln einen Satz von höchstens 5,6 Prozent zu. Die Kammer würde im Weiteren begrüssen, wenn der Bundesrat auch BVG-Umwandlungssätze ab Alter 58 regeln würde. Der SVV erachtet die Senkung in vier Schritten als nicht zielführend, da verschiedene (auch staatliche) umhüllende Kassen bereits heute Sätze von unter 6,0 Prozent zur Anwendung bringen. Publica erachtet die Lösung als zu starr. Heute hätten bereits zahlreiche umhüllende Vorsorgeeinrichtungen den Umwandlungssatz angesichts der steigenden Lebenserwartung sowie der weiterhin tiefen Zinserwartungen auf unter 6 Prozent gesenkt oder würden dies noch tun. Die SAktV verlangt eine Senkung des MUWS auf höchstens 5,6 Prozent und das in einem einzigen Schritt. Die BVK verlangt eine rasche Anpassung und wünscht, dass der MUWS durch den Markt bestimmt wird.

Kritisch gegenüber der Senkung äussern sich PK-Netz und ARPIP. PK-Netz verlangt genauere Untersuchungen der Auswirkung der Senkung auf 6 Prozent. Zudem soll der MUWS nicht im Gesetz geregelt sein. Die ARPIP wünscht, dass der MUWS bei 6,8 Prozent eingefroren werde.

Übrige

Insgesamt 17 Organisationen und 3 Privatpersonen stimmen der vorgeschlagenen Senkung des MUWS zu. Dazu gehören 9 Mitgliederverbände des SGV – mit weitgehend identischen

Stellungnahmen – (Schuhhändler-Verband, SBC, SFF, interieursuisse, Fromarte, VTS, coiffuresuisse, Spirituosenverband und VSCS) sowie cp, GastroSuisse, KMU-Forum,

PMS, SGHVR, hotelleriesuisse, SKG und SKOS. Die Tendenz ist klar, dass der MUWS als rein technische Grösse zwingend den aktuellen ökonomischen Gegebenheiten anzupassen