Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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sung, dass dieser nicht im Gesetz festgelegt werden sollte. Die FDP wünscht zudem, dass die Senkung noch vor 2020 umgesetzt werde. Die SVP verlangt die Umsetzung bis 2016 in nur einem Schritt.

Die GPS, SPS und PdA sind gegen die Anpassung: Gemäss GPS ist die vorgeschlagene Senkung die grösste Rentenkürzung "aller Zeiten" trotz geplanter Ausgleichsmassnahmen. Die SPS wird sich nur unter der Bedingung, dass eine Stärkung der 1. Säule gelinge, auf eine Diskussion über die Anpassung des Umwandlungssatzes einlassen. Sie betont zudem, dass sie klar gegen eine Festlegung des MUWS anderswo als im Gesetz sei.

Die Parteigruppierungen PSG 60+ und SPS-F lehnen den Vorschlag ab. SP 60+ ist der Meinung, dass eine Senkung nur tragbar wäre, wenn Kompensationsmassnahmen via AHV-Rentenerhöhungen realisiert und entsprechend schnell greifen würden. Die SVP Senioren Kanton Bern wünschen die Entpolitisierung des MUWS. Die Jungparteien JSVP, JCVP, Jungfreisinnige Schweiz halten den MUWS mit 6 Prozent aus versicherungstechnischer Sicht noch immer als zu hoch. Damit werde die Umverteilung von Jung zu Alt in der 2. Säule fortgesetzt. Sie stützen das Argument, dass der Umwandlungssatz in einem weiteren Schritt von der Politik gelöst werden müsse. Einzelheiten sollten auf Stufe Verordnung gelöst werden, und die Berechnung des Umwandlungssatzes müsse versicherungsmathematisch korrekt erfolgen.

Behörden und verwandte Institutionen

Die FDK und SODK befürworten eine Senkung nur mit effizienten flankierenden Massnahmen. Zudem wünscht die FDK, dass der MUWS durch den Bundesrat bestimmt wird.

Dachverbände der Gemeinden und Städte Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden und Städte befürworten die

vorgeschlagene schrittweise Senkung mit dem Vorbehalt, dass die Senkung nicht zu Rentenkürzungen führen dürfe.

Spitzenverbände der Wirtschaft SAV/economiesuisse, der Bauernverband, die Bankiervereinigung und KV Schweiz sind

einverstanden mit dem Vorschlag. Für KV Schweiz hängt die Akzeptanz der Anpassung allerdings von Bedingungen ab: Leistungseinbussen müssen kompensiert, klare statistische Grundlagen sowie Transparenz geschaffen, die Verwaltungskosten gesenkt und der tatsächlichen Risikoübernahme entsprechende Regelungen der „Überschussbeteiligung“ („Legal-Quote“) geschaffen werden. Auch der SGV erachtet die Senkung des MUWS als unumgänglich, wünscht allerdings eine raschere Umsetzung und dass der MUWS entpolitisiert und auf Verordnungsstufe festgesetzt werde.

Travail.Suisse und SGB lehnen die vorgeschlagene Anpassung ab. Travail.Suisse schlägt vor, zu prüfen, ob eine Senkung auf 6,4 Prozent ausreiche. Der SGB hält fest, dass sich die Festlegung des MUWS nicht einzig an versicherungstechnischen Grössen zu orientieren habe, sondern das Verfassungsziel müsse erreicht werden: Die Rente der beruflichen Vorsorge soll gemeinsam mit der AHV-Rente die gewohnte Lebensführung auch im Alter in angemessener Weise ermöglichen. Beide Verbände weisen im Übrigen darauf hin, dass der MUWS klar im Gesetz festzulegen sei.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger, Selbstständigerwerbende

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zur Anpassung des MUWS äussern, stimmern dieser im Grundsatz zu.

Die DOK, PI, der Blinden- und Sehbehindertenverband, Retina Suisse und die SPV

bestehen allerdings darauf, dass die Senkung des MUWS sozialverträglich erfolgt. Dabei sollen insbesondere die Leistungsansprüche verletzlicher Personengruppen (z.B. Arbeit-