Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 92Fedlex · Ergebnisbericht

Die Privatperson H.L. schlägt vor, die Gesellschaften beitragsrechtlich wie Selbstständige zu behandeln.

5.6 Einschränkung der Kapitalbezugsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge

Oftmals unter Verweis auf die Motion Humbel Mo 12.3601 "Sichere Renten statt unsichere Kapitalauszahlungen" verlangen zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende, dass die Möglichkeiten zum Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge eingeschränkt werden. Mindestens ein Grundbetrag solle nur in Rentenform ausbezahlt werden (LU, FR, SH, AI, GR, JU,

NW, ZG, SO, AR, SG, NE, CVP, EVP, SODK/FDK, PS). TG wünscht, dass nach einem

Kapitalbezug später kein EL-Anspruch begründet werden kann. Auch das KMU-Forum möchte die die Bedingungen für Kapital-Vorbezüge verschärfen.

5.7 Berufliche Vorsorge bei Erwerbsunterbrüchen sowie Teilzeitarbeitsverhältnissen

BE, die CVP und SODK/FDK beantragen, die Möglichkeit zur Fortführung der beruflichen Vorsorge bei Erwerbsunterbrüchen zu erweitern.

OW, der Schweizer Berufsverband der Pflegefachleute (SBK), die Frauenzentrale Zürich und Suisseculture wünschen eine Verbesserung des Versicherungsschutzes in der beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitgebenden: Nach OW, dem SBK und der Frauenzentrale Zürich sollen Erwerbseinkommen aus verschiedenen Teilzeitarbeitsverhältnissen zusammengezählt und gesamthaft der Versicherungspflicht unterstellt werden. Laut Suisseculture sollen sich Freischaffende freiwillig in der beruflichen Vorsorge versichern können, auch wenn ihr Gesamteinkommen die BVG-Eintrittsschwelle nicht übersteigt.

5.8 Vereinzelte Forderungen

Insbesondere von Seiten der Kantone wird gewünscht, dass die finanziellen Konsequenzen der Reform auf die EL und die Sozialhilfe noch genauer dargelegt werden (BE, FR, SO, AI,

AG, TI, NE, SGemV, SODK/FDK)

LU möchte eine Ausdehnung der Verrechnungsmöglichkeit bei AHV-Beitragsforderungen und der Verrechnungsmöglichkeit bei Rückforderungen.

AR regt die Prüfung einer Pflegeversicherung an.

Die CSPO übt Kritik an der Höhe und Auszahlung von Kinderrenten (an Stiefkinder) und von Renten junge Witwen, insbesondere bei Auszahlung ins Ausland. Eine Überprüfung des Anspruchs auf Renten, die ins Ausland fliessen, verlangt auch eine Privatperson (M.Z.). Diese Person erachtet zudem die Kinderrenten als zu hoch, insbesondere im Vergleich zu den Ausbildungszulagen. Ferner kritisiert sie die Einkommensschwelle, die entscheidend ist, ob eine junge Person von der AHV als „in Ausbildung stehend“ anerkannt wird.

Laut der EVP und einer Privatperson (R.B.) sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, mit denen der Ausschluss von Personen, die nahe beim Referenzalter ihre Stelle verlieren, aus ihrer Pensionskasse vermieden werden kann.

Die GPS möchte die Vorsorgeeinrichtungen verpflichten, vermehrt in ökologische Anlagen zu investieren. Ferner möchte sie, gleichermassen wie DOK, PMS, SzBlind, SPV und weitere Behindertenorganisationen, dass Betreuungsgutschriften der AHV auch angerechnet werden, wenn die zu betreuende Person eine Hilflosenentschädigung (HE) für leichte Hilflosig-