Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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Säule und eine andere Gewichtung beim Mischindex (AVIVO). Justitia et Pax schlägt vor, die Minimalrente der AHV für eine bessere Existenzsicherung der unteren Einkommen ins Auge zu fassen.

5.2 Überprüfen der Kinderrenten der 1. Säule; Koordination mit den Familienzulagen

LU vermisst Vorschläge, die helfen, Sozialausgaben einzusparen, etwa durch eine Koordination der Kinderrenten mit den Familienzulagen. Auch SZ, ZG, BS, BL, SH, AR, SG, GR, AI, VS, JU, FR, die KKAK und VVAK fordern, dass Zusatzrenten aus der 1. Säule und Familienzulagen koordiniert werden. Die heutige Kumulation sei sozialpolitisch nicht mehr verantwortbar bzw. dieses Einsparungspotential gelte es zu nutzen.

Die Konferenzen SODK und FDK wünschen generell, dass die AHV mit dem Familienzulagengesetz, dessen Geltungsbereich seit 2013 auch Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige umfasst, koordiniert wird.

Die FDP möchte, dass AHV-Kinderrenten, die immer öfter ausbezahlt werden, auf ihre gesellschaftliche Notwendigkeit hin überprüft werden. SAV/economiesuisse könnte sich eine solche Überprüfung im Rahmen einer späteren Revision vorstellen. Auch die CVP regt an, die Ausgestaltung der Kinderrenten zu überprüfen. Die AUF verlangt deren Abschaffung.

5.3 Sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung von Ehepaaren und nicht verheirateten Paaren

UR möchte, dass die Reform genutzt wird, um Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Konkubinatspaare sozialversicherungsrechtlich gleichzustellen. Die CVP, CVP-F, glp, AVIVO, SKO und die Freikirchen Schweiz (VFG) erachten die Plafonierung der Renten eines Ehepaares bei 150 Prozent als ungerecht. Sie fordern eine entsprechende Anpassung, teilweise mit Verweis auf die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“. Die glp fordert eine Neudefinition des Plafonds für Paare, unabhängig vom zivilrechtlichen Status.

5.4 Prüfen der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II auf die AHV

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende weisen darauf hin, dass das Beitragssubstrat der AHV gewahrt werden müsse und deshalb der Bundesrat die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II vom 23. März 2007 auf die Erträge der AHV untersuchen müsse. Diese Forderung wird insbesondere von den Kantonen (AR, BS, FR, GR, JU, LU, OW, UR, TI, ZG) aber auch aus der Politik (CVP, BDP) erhoben. Auch VD bringt seine Sorge um das Beitragssubstrat in ähnlichem Sinne zum Ausdruck. Die KKAK macht den Vorschlag, eine angemessene Beitragspflicht auf Dividenden zu prüfen.

5.5 Erhöhung bzw. Ausweitung der AHV-Beitragspflicht

Verschiedentlich wird angeregt, eine Erhöhung der Beiträge auf dem Erwerbseinkommen in Betracht zu ziehen (VD, SGB, Unia, vpod, PdA, FSR, ARPIP) oder das Beitragssubstrat vom Erwerbseinkommen auch auf Kapitaleinkommen auszuweiten (PdA, AVIVO, VASOS). Für den SGB, ARPIP, vpod, Unia dürfen Lohnbeitragserhöhungen für die AHV nicht zum Tabu werden, schliesslich seien diese nun schon seit 40 Jahren nicht mehr erhöht worden.

CVP und KKAK regen an, die Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehegatten ganz oder teilweise abzuschaffen. Die KKAK schlägt zudem vor, die Staffelung der Nicherwerbstätigenbeiträge zu überprüfen und beitragsrechtlich eine Gleichbehandlung zwischen den Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen anzustreben.