Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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die Barauszahlungsmöglichkeit wegen Geringfügigkeit gleich ganz aus dem Gesetz zu streichen.
Übrige
9 Mitgliederverbände des SGV (SBC, SFF, Spirituosenverband, Schuhhändler-Verband, VSCS, VTS, Fromarte, coiffuresuisse, interieursuisse) lehnen die Anpassung mit der
gleichen Begründung wie der SGV ab.
4.17.8 Verzicht auf Durchführung einer Teilliquidation
Der Bundesrat soll Ausnahmen in Bezug auf die Durchführung einer Teilliquidation vorsehen können.
15 Vernehmlassungsteilnehmende nehmen zur neuen Kompetenzdelegation Stellung. 9 unterstützen die Massnahmen, 6 sind dagegen.
Kantone
Die 4 Kantone (SZ, AI, GR und JU), die sich dazu äussern, befürworten die neue Kompetenzdelegation.
Behörden und verwandte Institutionen Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden spricht sich gegen
die Änderung aus und zwar mit der folgenden Begründung: Die Umsetzung dieser Bestimmung ohne Expertenbericht, der ermittelt, ob der Aufwand zu hoch ist, scheint nicht machbar. Wird die Überlegung ad absurdum geführt, könnte auf eine Teilliquidation wegen Unterdeckung verzichtet werden, wenn sich die Kosten für die Teilliquidation als zu hoch erweisen. Das wiederum würde bedeuten, dass die Freizügigkeitsleistungen vollumfänglich ausgezahlt werden, was die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtung erheblich gefährden könnte.
Spitzenverbände der Wirtschaft
Der SGB ist einverstanden mit dem Vorschlag, währendem SAV/economiesuisse und der SGV ihn ablehnen. Für den SGV besteht kein Handlungsbedarf. Für SAV/economiesuisse ist nicht ersichtlich, wie der Vorschlag zu einer befriedigenderen Praxis führen solle. Es gäbe zwar im Einzelfall Teilliquidationen mit unverhältnismässigem Aufwand, doch zeigten bereits die Ausführungen im erläuternden Bericht, dass es auch für den Verordnungsgeber kaum möglich wäre, eine für alle Einzelfälle befriedigende Lösung zu finden. Die Anpassung würde somit keinen Mehrwert schaffen gegenüber der heutigen Praxis, sondern eher zu neuen Rechtsunsicherheiten führen.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Von den 5 Vernehmlassungsteilnehmenden dieser Kategorie, die sich dazu äussern, stimmen 3 der Kompetenzdelegation zu (SAktV, SKPE und Publica). Der ASIP und Groupe Mutuel beantragen, sie zu streichen.
Übrige
Nur das cp äussert sich dazu. Es unterstützt die Kompetenzdelegation an den Bundesrat. Der rechtliche Rahmen heute sei zu streng.