Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/30: Waffenverordnung (WV) · 11 Seiten
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1 Ausgangslage
Die Teilrevision der Waffenverordnung verfolgt drei Ziele:
1. Aufgrund einer Überprüfung der sog. „Länderliste“ in Artikel 12 der Waffenverordnung vom 2. Juli 2008 (WV)1 soll diese dahingehend angepasst werden, dass Kroatien und Montenegro von der Liste gestrichen werden. Neue Länder sollen nicht auf die Liste aufgenommen werden.
2. In Artikel 18 Absatz 4 WV soll zwecks einer besseren Bekämpfung von Waffenmissbräuchen neu geregelt werden, dass eine Kopie des Strafregisterauszuges der kantonalen Meldestelle zu übermitteln ist.
3. Artikel 12 Absatz 2 WV soll eine Anpassung an den Wortlaut der übergeordneten gesetzlichen Regelung von Artikel 7 Absatz 2 des Waffengesetzes vom 20. Juni 1997 (WG)2 erfahren, um bestehende Widersprüche zu beseitigen.
Vom 2. Juli bis zum 15. Oktober 2013 führte das Bundesamt für Polizei bei den Kantonen eine Anhörung zum Entwurf der Teilrevision der Waffenverordnung durch. 25 Kantone haben eine Stellungnahme eingereicht. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet hat der Kanton SZ. Zudem haben 6 Organisationen und Verbände bzw. politische Parteien eine Stellungnahme eingereicht. Die Teilnehmenden am Anhörungsverfahren sind in Kapitel 4 des vorliegenden Berichts aufgelistet.
2 Allgemeine Bemerkungen
Die Mehrheit der Kantone begrüsst die Streichung von Kroatien und Montenegro von der Länderliste wie auch den Verzicht auf die Aufnahme zusätzlicher Länder. Gegen eine Streichung der Länder Montenegro und Kroatien spricht sich der Kanton SH aus. Von vier Kantonen wird zudem eine Erweiterung der Länderliste angeregt oder verlangt (SH, SO, VD, ZG). Verschiedentlich wird zudem angeregt, ganz grundsätzlich nur noch Ausländerinnen und Ausländern, die den Wohnsitz in der Schweiz haben und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, den Waffenbesitz zu erlauben (NW, OW, UR). Von den teilnehmenden Organisationen und Parteien wird die Anpassung der Länderliste vom CP und von der IGW begrüsst. Die SVP, proTell und das Schweizerische Militärmuseum Full sprechen sich hingegen gegen die vorgeschlagene Verkürzung der Länderliste aus. Die SVP fordert zudem eine Ausdehnung der Länderliste.
Die Änderung von Artikel 18 Absatz 4 wird von 18 Kantonen (AG, AI, AR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) begrüsst, während sich 7 Kantone (BE, BL, BS, FR, NE, SG, SH) ablehnend äussern: Die vorgeschlagene Änderung wird als kaum oder nicht geeignet bezeichnet, um den Waffenmissbrauch (wirksam) zu bekämpfen (BE, BL, BS, FR, NE, SG) und/oder es wird ein (nicht verhältnismässiger) administrativer Mehraufwand befürchtet (BL, BS, FR, SH). Vielfach wird eine Lösung favorisiert, bei welcher generell der Erwerb von Feuerwaffen einer Waffenerwerbsscheinspflicht bzw. (vorgängigen) Bewilligungspflicht unterstellt würde