Bericht Fortsetzung

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten

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4.3 Schlussfolgerungen

4.3.1 Schlussfolgerungen der Evaluatoren

Die Evaluatoren sehen insgesamt keine dringende Notwendigkeit für Produktanpassungen.81 Obgleich Bürgschaftskunden die Gesuchsprüfungsgebühren und Bürgschaftsprämie zum Teil für zu hoch erachten, gibt es kaum Hinweise darauf, dass diese potenzielle Kunden generell von einem ernsthaften Investitionsvorhaben abbringen. Da die Gesuchsprüfungsgebühr in Einzelfällen eine abschreckende Wirkung haben kann, würde das Bürgschaftsvolumen bei einer Senkung oder Abschaffung dieser Gebühr aber vermutlich moderat

zunehmen. Bei kreditbeschränkten KMU besteht eher das Problem, dass diese das Bürgschaftswesen nicht kennen.

Die Beantwortung der Frage, ob die Bürgschaftslimite von 500'000 Franken erhöht werden sollte oder nicht, hängt insbesondere davon ab, ob es derzeit leistungs‐ und entwicklungsfähige KMU gibt, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu Bankkrediten haben. Ohne auf mögliche regionale Unterschiede einzugehen, zeigen die Analysen der Evaluatoren, dass es eine gewisse Nachfrage nach Bürgschaften von mehr als 500’000 Franken gibt. Nicht beantwortet werden kann allerdings die Frage, ob es sich hierbei um Fälle von Unternehmen handelt, die ansonsten keine Finanzierung erhalten würden. Insgesamt kann aus wissenschaftlicher Sicht nicht abschliessend hergeleitet werden, ob die Bürgschaftslimite erhöht werden sollte oder nicht. Es gibt Indizien, die für und gegen eine solche Erhöhung sprechen. Für eine Limitenerhöhung sprechen hauptsächlich die existierende Nachfrage für Bürgschaften über 500‘000 Franken, die Solidität des aktuellen Systems und die effektivere Unterstützung bei Nachfolgeregelungen; währenddessen die Tatsache, dass kein systemisches Marktversagen im Kreditmarkt KMU existiert, eher gegen eine Limitenanpassung spricht.

Auf Basis ihrer Analysen geben die Evaluatoren folgende Empfehlungen ab:

(1) Weitgehende Beibehaltung der derzeitigen Struktur des gewerbeorientierten Bürg-

schaftswesens:

Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen wurde 2007 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und entwickelte sich positiv. Auf Seiten der Banken und bei KMU geniessen die Bürgschaftsorganisationen generell ein gutes Ansehen. Das derzeitige System des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens hat sich etabliert und sollte verstetigt werden. Die Evaluatoren empfehlen eine Veränderung nur in den nachfolgenden Punkten.

(2) Weitere Intensivierung der Kommunikation der Verfügbarkeit und Vorteile des gewer-

beorientierten Bürgschaftswesens gegenüber Banken und KMU:

Trotz der intensiven Bemühungen der Bürgschaftsorganisationen bestehen auf Seiten der Banken zum Teil noch Informationsdefizite oder Vorbehalte gegenüber dem gewerbeorientierten Bürgschaftswesen. Die Vorteile einer Bürgschaftsfinanzierung und auch die sehr gute Bonität der Bürgschaftsorganisationen selbst sollten noch stärker herausgestellt werden. Nur etwa ein Viertel aller KMU in der Schweiz kennt das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen.82 KMU sind damit meist auf Ihre Bank oder Ihren Treuhänder angewiesen, um auf die Bürgschaftsorganisationen aufmerksam zu werden. Neben den Banken sollten daher auch KMU und Treuhänder über die Möglichkeit einer Bürgschaft informiert werden. Gezielt angesprochen werden sollten auch Verbände, die in diesem Bereich tätig sind.

81 KMU-HSG (2013) 82 M.I.S. Trend (2013) 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 26/51