Bericht Fortsetzung

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten

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fast allen EU-Mitgliedsländern vergleichbare staatliche Beihilfen. Die Vereinbarkeit einer allfälligen Limitenerhöhung scheint grundsätzlich ebenfalls mit dem EU-Recht kompatibel zu sein, würde aber eine tiefere Analyse benötigen, insbesondere auch im Hinblick auf die laufende Modernisierung des EU-Beihilferechts.

3.4 Schlussfolgerungen

3.4.1 Schlussfolgerungen der Evaluatoren

Die Evaluatoren leiten aus dem vorgenommenen internationalen Vergleich folgende mögliche Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Schweizer Bürgschaftswesens ab:72

(1) Erhöhung der Bürgschaftslimite:

Durch die Erhöhung der Bürgschaftslimite sollen die Bürgschaftsgenossenschaften verstärkt als Finanzierungspartner mit nennenswertem Kreditrahmen zur Berücksichtigung bei der Strukturierung auch von mittleren Finanzierungen wahrgenommen werden.

(2) Kooperation mit Banken:

Zur Erhöhung der Bekanntheit sowie der Marktakzeptanz des Bürgschaftsinstrumentariums in der Schweiz sollte die Zusammenarbeit zwischen den Bürgschaftseinrichtungen und den finanzierenden Kreditinstituten verstärkt werden. Durch Produktkoppelungen könnte auch ohne Ausweitung des Produktportfolios der

Bürgschaftsgenossenschaften eine Gesamtfinanzierung umfassend strukturiert werden. Durch Kooperationen könnten zudem die über die gesamte Prozesskette entstehenden administrativen Aufwendungen reduziert und damit die Attraktivität des Bürgschaftsangebots weiter erhöht werden.

(3) Vereinfachung der Gebührenmodelle:

Zur Erhöhung der Transparenz sollten die Gebührenmodelle der vier Bürgschaftsgenossenschaften vereinfacht und gegebenenfalls vereinheitlicht werden.

3.4.2 Würdigung seitens des Bundes

Kreditgarantien oder Bürgschaftssysteme sind europa- und weltweit ein beliebtes politisches Instrument, um den Zugang zur Unternehmensfinanzierung zu erleichtern. In zahlreichen Ländern wurden im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise zwischen 2008 und 2010 Bürgschaftssysteme neu eingeführt oder bestehende ausgebaut.

Obwohl die Bürgschaftslimite in der Schweiz mit 500‘000 Franken im internationalen Vergleich unter dem Durchschnitt anderer Länder liegt, ist die durchschnittliche Höhe einer Einzelbürgschaft nur in Deutschland noch höher als in der Schweiz. Mit einem Durchschnittsbetrag von 127‘437 Franken (104‘030 Euro) wird die aktuelle Bürgschaftslimite deutlich

unterschritten.

Trotzdem empfehlen die Evaluatoren die Bürgschaftslimite zu erhöhen, um das Produktangebot auszuweiten und der Höhe anderer Länder anzupassen. Die Frage einer möglichen Limitenerhöhung wurde vom Bundesrat eingehend geprüft und wird in Kapitel 7.2 dargelegt.

Die Empfehlung der Evaluatoren, die Zusammenarbeit zwischen den Bürgschaftsgenossenschaften und den Banken zu verstärken, um die Bekanntheit und die Marktakzeptanz zu erhöhen, wird vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Verantwortlich für die Umsetzung dieser Empfehlung sind hauptsächlich die Bürgschaftsorganisationen. Erste Bestrebungen zu

72 PwC (2013) 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 22/51