Bericht Fortsetzung
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 46Fedlex · Erläuternder Bericht
Der Fokus des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens liegt aber auf Kleinst- und Kleinunternehmen. Gegenwärtig nutzen 70 Prozent aller Bürgschaften Beträge von weniger als CHF 200'000. Dies darf auch für die Zukunft erwartet werden. Die erwähnten Evaluationen konnten denn auch die Notwendigkeit einer Limitenerhöhung nicht einheitlich aufzeigen.
Insbesondere gilt es, die Situation der KMU-Finanzierung im Auge zu behalten. Das Bürgschaftswesen kann grundsätzlich aus zwei unterschiedlichen sich gegenseitig beeinflussenden Perspektiven betrachtet werden: Einerseits als Förderinstrument mit regionalpolitischer Dimension für KMU und andererseits als Instrument zur Dämpfung möglicher Marktineffizienzen. Obwohl Marktineffizienzen nie ausgeschlossen werden können und zu einem Teil immanent sind, darf festgehalten werden, dass der Kreditmarkt KMU insgesamt funktioniert. Dies haben verschiedene Studien des SECO in den letzten Jahren bestätigt. Zu diesem Schluss gelangt auch die Arbeitsgruppe "Kreditmarkt KMU" des Bundes und verschiedener Wirtschaftsverbände. Bei einem insgesamt funktionierenden Kreditmarkt für KMU ist von einem Ausbau staatlicher Interventionen grundsätzlich abzusehen. Auch wenn die Limite seit 1999 unverändert geblieben ist, wäre diese teuerungsbedingt mit rund 550‘000 Franken heute nur unwesentlich höher.
Schliesslich wurde bei einer Limitenerhöhung mit einer erheblichen Zunahme des finanziellen Engagements des Bundes gerechnet. Es wurde betont, dass die Auswirkungen einer Limitenerhöhung auf die Eigenkapitalsituation und die Liquidität der Bürgschaftsorganisationen zu berücksichtigen sei. Gemäss Einschätzung der Bürgschaftsorganisationen wäre bei einer Limitenerhöhung nicht mit einer erheblichen Zunahme des finanziellen Engagements des Bundes zu rechnen. Bezüglich der Verlustquote rechnen die Evaluatoren damit, dass grössere Bürgschaften mit einem geringeren Risiko für die Bürgschaftsorganisationen und den Bund verbunden wären.113 Diese Meinung teilen aber nicht alle Bürgschaftsorganisationen. Vielmehr wird teilweise sogar mit einer höheren Verlustquote gerechnet, da es bei industriellen, grösseren Unternehmen schwieriger sein dürfte, die Exponenten mit persönlichen Bürgschaften in die Finanzierung einzubinden.
Weiter wurde seitens der Bürgschaftsorganisationen vereinzelt die Frage einer Rekapitalisierungsgarantie des Bundes für die Bürgschaftsorganisationen sowie eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages als Vorbedingung für eine Limitenerhöhung aufgeworfen. Dies würde jedoch einem grösseren Systemausbau gleichkommen (d.h. Limitenerhöhung,
Eigenkapitalgarantie über allfällige neue nachrangige Darlehen und Erhöhung der Verwaltungskostenbeiträge), für den der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt unter der erwähnten Situation auf dem KMU-Kreditmarkt weder eine Veranlassung noch eine Notwendigkeit sieht.
Der Bundesrat lehnt aus den dargelegten Gründen eine Limitenerhöhung und die Motion Feller ab.
7.3 Präzisierungsbedarf bei der Verordnung
Unabhängig von der Frage einer Gesetzesänderung zur Erhöhung der Bürgschaftslimite drängen sich einzelne Anpassungen in der Verordnung114 auf. Dadurch sollen gewisse Präzisierungen sowie Anpassungen an die heutige Realität vorgenommen werden:
a) Heute übernimmt der Bund neben dem eigentlichen Kreditausfall auch weitere Kosten, die bei einem Verlust anfallen, wie beispielsweise aufgelaufene Zinsen und Bankgebühren. Die Übernahme dieser Kosten ist in der Verordnung kostenneutral explizit zu regeln.
b) Die Sorgfaltspflicht der Bürgschaftsorganisationen115 ist in der Verordnung nicht zweifelsfrei geregelt und gibt immer wieder zu Fragen Anlass. Klarer zu regeln ist insbe-
113 KMU-HSG (2013) 114 115 SR 951.251, Art. 4 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 46/51