Bericht Fortsetzung
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 43Fedlex · Erläuternder Bericht
(22) Auf Ebene der Bürgschaftsgenossenschaften sind mess- und überprüfbare Kriterien für
die Bürgschaftsvergabe festzulegen.
(23) Die Umsetzung dieser Kriterien sollte regelmässig überprüft werden.
(24) Die Bewilligungsentscheide der Aussenstellen sollten besser bzw. systematischer do-
kumentiert werden.
(25) Das von den Bürgschaftsgenossenschaften verwendete Informatiksystem ist dahinge-
hend anzupassen, dass zukünftig Änderungen an Dokumenten und Daten nachverfolgt werden können.
(26) Das Management der Verluste bzw. das Einholen von Wiedereingängen sollte auf
Ebene der Bürgschaftsgenossenschaft zentralisiert werden (d.h. keine Kompetenzdelegation an Aussenstellen), um Synergien zu nutzen und das erforderliche Knowhow sicher-zustellen.
(27) Im Interesse der Einheitlichkeit ist sicherzustellen, dass die Geschäftsführer der einzel-
nen Aussenstellen über identische Kompetenzen verfügen (insbesondere bezüglich Änderungen an laufenden Dossiers).
(28) Will das SECO die betriebliche Effizienz der BG (inkl. Aussenstellen) messen und ver-
gleichen, sollten verbindliche Vorgaben zur Kosten- und Leistungserfassung für alle BG eingeführt und Indikatoren für den Vergleich unter den BG definiert werden.
(29) Die Führungsstrukturen der BG sind so auszugestalten, dass sie mit den Anforderun-
gen an eine Good Corporate Governance im Einklang stehen.
6.4.2 Würdigung seitens des Bundes
Die Evaluation und die Zusatzabklärung zu den Aussenstellen bieten eine gute Gesamtsicht über den Vollzug und zeigen verschiedene positive Aspekte des Bürgschaftswesens auf. Sie ermöglichen aber auch einen Überblick über Schwachstellen und Verbesserungspotenziale der bestehenden Strukturen. Die Evaluation hält fest, dass die vom Bund gesetzten quantitativen Zielvorgaben an das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen erfüllt wurden. Mit der Neukonzeption wurde das Vertrauen in das Bürgschaftswesen bei den Beteiligten - insbesondere den Banken - gestärkt. Allerdings wird auf Ebene Gesamtsystem Verbesserungspotential ausgemacht.
Im Rahmen der neuen Finanzhilfeverträge 2012-2015 konnten verschiedene Empfehlungen der Evaluatoren zur Verbesserung der Aufsicht und Transparenz umgesetzt werden (Empfehlung 2, 4, 20, 23, 24, 25, 29). In diesem Zusammenhang wurden wie empfohlen Wachstumsziele festgelegt (1). Auch wenn zentrale Elemente des damals geltenden Verwaltungskostenschlüssels beibehalten wurden, drängten sich diverse Erweiterungen auf, z. Bsp.
bezüglich der Berücksichtigung der Nettoverlustquote (6). Die Berücksichtigung der Risikokomponente wurde durch die Festlegung einer maximalen Nettoverlustquote von 4,5 Prozent mit finanziellen Anreizen zu deren Einhaltung umgesetzt (2, 20).
Die Corporate Governance Grundsätze wurden in den Finanzhilfeverträgen eingeführt und basieren auf dem „Swiss code of best practice for Corporate Governance“110 (29). Weitere Empfehlungen wurden im Rahmen von bilateralen oder multilateralen Gesprächen thematisiert (22, 26, 27). Hinsichtlich dieser Empfehlungen der Evaluatoren zur internen Organisation ist jedoch anzumerken, dass diese im Kompetenzbereich der Bürgschaftsgenossenschaften liegen, solange die gesetzlichen Anforderungen, zum Beispiel zur Sorgfaltspflicht,
eingehalten werden. Auch ein gemeinsames Verlust-Management liegt in der Verantwortung der Bürgschaftsorganisationen. Ein solches wurde von den Bürgschaftsorganisationen bisher nicht angestrebt (17).
Der Bericht von Ernst & Young111 hat gute Datengrundlagen zu den Kosten und Leistungen geliefert, welche den aktuellen Informationsbedürfnissen gerecht werden. Weiter besteht mit der Einführung einer Datenbank und eines Management-Informationssystems ein laufendes
110 Economiesuisse (2007) 111 Ernst & Young (2010) 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 43/51