Bericht Fortsetzung
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 45Fedlex · Erläuternder Bericht
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass von den 29 Empfehlungen 20 Empfehlungen umgesetzt oder teilweise umgesetzt sind. Drei Empfehlungen werden abgelehnt, eine wird im Rahmen der nächsten Finanzhilfeverträge geprüft und fünf liegen in der Kompetenz der Bürgschaftsorganisationen.
7 Schlussfolgerungen und Prüfung der Anpassungen
7.1 Allgemeine Schlussfolgerungen
Über die Wirksamkeit des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens kann insgesamt eine positive Bilanz gezogen werden. Das Bürgschaftswesen hat sich seit seiner Neuorganisation im Jahre 2007 positiv entwickelt und steht auf einer guten Grundlage.
Im Rahmen der verschiedenen externen Evaluationen wurden insgesamt 39 Empfehlungen formuliert.112 Die Evaluatoren haben festgehalten, dass das System des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens zweckmässig ist und auf einer soliden Basis steht und keine grösseren systemischen Anpassungen notwendig sind. Der Bundesrat teilt diese Meinung. Die Empfehlungen betreffen mehrheitlich Elemente des Vollzugs oder der Aufsicht. Wie in den vorangegangenen Kapiteln erläutert, wurde ein Grossteil der Empfehlungen bereits umgesetzt oder stehen in der Umsetzung.
Die einzige grössere Änderung, deren Umsetzung gemäss Evaluatoren zumindest geprüft werden sollte, ist die Erhöhung der Bürgschaftslimite von heute 500‘000 Franken. Die Beurteilung einer Limitenerhöhung folgt im nächsten Kapitel.
7.2 Prüfung einer Limitenerhöhung
Der Bundesrat hat die Frage einer Limitenerhöhung im Rahmen der Evaluationen prüfen lassen. Die Forderung nach einer Erhöhung der aktuellen Höchstlimite von 500'000 Franken entspricht einem langjährigen Wunsch einzelner Bürgschaftsorganisationen. Die Motion Feller (13.3673) vom 10.9.2013 verlangt eine Erhöhung der Limite auf 1 Million Franken.
Der Bund lehnte frühere Forderungen nach einer Limitenerhöhung aus verschiedenen Gründen ab. Vor einer Prüfung einer Limitenerhöhung sollten beispielsweise zuerst Erfahrungen mit dem reorganisierten Bürgschaftssystem gesammelt werden. Die Prüfung eines Ausbaus wurde deshalb als verfrüht beurteilt. Die fehlende Erfahrung ist heute kein Argument mehr gegen eine Limitenerhöhung. Die Evaluationen im Rahmen der Wirkungsanalyse haben gezeigt, dass sich das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen in den letzten Jahren gut entwickelt hat und heute erfolgreich KMU unterstützt.
Bis 2010 existierte auch kein ausgebautes Controlling, Reporting und Monitoring, weshalb verlässliche Datengrundlagen zur Beurteilung der Konsequenzen einer Limitenerhöhung fehlten. Diese Bedenken konnten in der Zwischenzeit ausgeräumt werden. Aus Sicht des Bundesrates steht das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen heute auf einer soliden Basis und die Aufsicht ist gesichert.
Da ein Grossteil der angefragten Bürgschaften zwischen 150‘000 und 300‘000 Franken liegen, wurde in der Vergangenheit ein Bedarfsnachweis gefordert. Gleichzeitig wurde befürchtet, dass sich das System bei einer Limitenerhöhung rasch mit Projekten industrieller Grösse konfrontiert sehen könnte, für welche Erfahrungs- und Referenzwerte fehlten. Die Evaluation zeigt, dass lediglich rund zehn Prozent der seit 2007 gewährten Bürgschaften das heutige Limit von 500'000 CHF ausschöpfen. Daher wäre wahrscheinlich eine gewisse, wenn auch möglicherweise bescheidene, Nachfrage nach grösseren Bürgschaften vorhanden. Tatsächlich rechnen die Evaluatoren wie auch die Bürgschaftsorganisationen damit, dass eine höhere Limite auch neue Kundensegmente und verstärkt industrielle Betriebe ansprechen dürfte.
112 Ernst & Young (2010); Ernst & Young (2011); PwC (2013); B,S,S. (2013); HSG-KMU (2013) 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 45/51