Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 13 Seiten
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4.9 Artikel 12 Verwaltungskosten
Überschrift:
Cautionnement romand hinterfragt das Wort "Verwaltungskosten". Gemäss Cautionnement romand entspricht es nicht der Realität und der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers. Der jährliche Beitrag von CHF 3 Mio. an die Bürgschaftsorganisationen ist für die Senkung (3% bis 1,25%) der Risikoprämie, welche die KMU den Organisationen zahlen müssen, gedacht. Cautionnement romand beantragt das Wort „Verwaltungskostenbeitrag“ durch „Beitrag für die Risikoprämie und die Kosten“ zu ersetzen. Somit ist die Terminologie ähnlich wie in Art. 11, welcher die Festlegung des Verlustbeitrages regelt und konsequent mit der vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des Abschnitts 3 von „Finanzhilfen“ zu „Finanzielle Beiträge“.
Die Kantone GE, VD, NE, VS, FR sowie das Centre Patronal und der FER schliessen sich der Stellungnahme des Cautionnement romand an.
Abs. 1:
Cautionnement romand verlangt die Streichung des Passus „oder weitere Einnahmequellen“, weil die Organisationen nicht bestraft werden sollten, wenn sie andere Aktivitäten die das Bürgschaftswesen nicht beeinträchtigen, ausüben. Der Cautionnement romand beantragt eine Neuformulierung des Absatzes: „Der Bund beteiligt sich an den Gesuchsprüfungs- und Überwachungskosten sowie an der Risikoprämie, soweit diese nicht durch die Bürgschaftsnehmerinnen und Bürgschaftsnehmer oder die Kantone gedeckt sind.“.
Die Kantone GE, VD, NE, VS, FR sowie das Centre Patronal und der FER schliessen sich der Stellungnahme des Cautionnement romand an.
4.10 Artikel 13 Abrechnung
Abs. 1 & 2:
Der Cautionnement romand beantragt das Wort „Verwaltungskostenbeitrag“ durch „Beitrag für die Risikoprämie und die Kosten“ zu ersetzen. Siehe Begründung Änderung Überschrift Art. 12.
Die Kantone GE, VD, NE, VS, FR sowie das Centre Patronal und der FER schliessen sich der Stellungnahme des Cautionnement romand an.
4.11 Artikel 14 Auszahlung
Abs. 1:
Der Cautionnement romand beantragt das Wort „Finanzhilfen“ durch „Finanzielle Beiträge“ zu ersetzen. Siehe Begründung Änderung Überschrift Abschnitt 3.
Die Kantone GE, VD, NE, VS, FR sowie das Centre Patronal und der FER schliessen sich der Stellungnahme des Cautionnement romand an.
Abs. 2:
Der Cautionnement romand beantragt den Passus „80 Prozent des erwarteten Verwaltungskostenbeitrags als Vorschuss ausbezahlt werden“ durch „80 Prozent des erwarteten Beitrages für die Risikoprämie und der Kosten als Vorschuss ausbezahlt werden“ zu ersetzen. Siehe Begründung Änderung Überschrift Art. 12.
Die Kantone GE, VD, NE, VS, FR sowie das Centre Patronal und der FER schliessen sich der Stellungnahme des Cautionnement romand an.
644.10/2006/01081 \ COO.2101.104.2.1116052 10/13