Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 13 Seiten
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1 Ausgangslage
Gemäss Bericht des Bundesrates über das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen vom 20. November 2013 hat das WBF den Auftrag dem Bundesrat bis zum 30. Juni 2015 eine Änderung der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen (SR 951.251) hinsichtlich technischer Anpassungen und Präzisierungen der Verordnung zu unterbreiten. Die Änderungen sind vorwiegend technischer Natur, haben eine untergeordnete Tragweite und betreffen nur die Bürgschaftsorganisationen. Die Kantone sind nicht davon betroffen. Mit der Totalrevision wird die bisherige Verordnung ersetzt wie auch die Erläuterungen.
Die Revision bezieht sich schwergewichtig auf folgende drei Punkte:
o Die Sorgfaltspflicht der Bürgschaftsorganisationen wird präziser in der Verordnung geregelt;
o Gemäss gängiger Praxis übernimmt der Bund neben dem eigentlichen Kreditausfall auch weitere Kosten, die bei einem Verlust anfallen (Zinsen, Bankgebühren). Die Übernahme dieser Kosten wird in der Verordnung explizit und kostenneutral geregelt;
o Einzelne substanzielle Punkte der bisherigen Erläuterungen sollen in die Verordnung aufgenommen werden.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 29. Oktober 2014 eine Anhörung zum Entwurf einer Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen eröffnet.
Die Unterlagen zum Anhörungsverfahren wurden den Kantonen, den Bürgschaftsorganisationen sowie dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) zugestellt. Die Anhörung wurde auf der Internetseite der Bundesverwaltung bekannt gegeben und dauerte bis am 9. Januar 2015.
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