Vorlage

Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 167Fedlex · Vorlage

Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 41

Abschnitt: Elektrische Anlagen Ausgabe:

Artikel: Planung und Bau 01.07.20122

014

(AB 44.g Elektrische Teile von Fahrzeugen)

4 Unzulässige Spannungen

Um Personen- und Sachschaden zu vermeiden, ist das Fahrzeug so auszuführen,

dass der Schutz vor externen und internen unzulässigen Spannungen gewährleistet ist.

4.1 Schutzmassnahmen gegen elektrische Gefahren müssen in Übereinstimmung mit der

SN/DIN EN 501534 ausgeführt sein.

4.2 Die Dachanordnung von Nieder- und Kleinspannungsgeräten sowie deren Schutz

sind so auszuführen, dass Hochspannungsüberschläge vermieden werden.

4.3 Das Fahrzeug muss vom besetzten Führerstand aus sicher und allpolig von der Fahr-

leitung abgeschaltet werden können.

4.4 Bezüglich Sicherheitsanforderungen und Verbindungssystemen ist für Trolleybusse

die CLC/TS 50502 anzuwenden.

5 Schaltkreise

Die Schaltkreise der Fahrzeuge sind gegen Überstrom abzusichern.

5.1 Für die Auslegung und den Schutz von Schaltkreisen für Eisenbahnfahrzeuge ist die

SN/DIN EN 50153 und für die Trolleybusse ist die CLC/TS 50502 anzuwenden.

5.2 Fahrzeuge mit Stromabnehmern sind mit einem Hauptschalter auszurüsten, der

sämtliche Stromkreise von der Fahrleitung trennt.

5.3 Triebfahrzeuge sind mit mindestens einer selbsttätigen Ausschaltvorrichtung vor Be-

schädigung durch Überstrom zu schützen. Diese Abschaltvorrichtung muss in der Lage sein, fahrzeuginterne Kurz- und Erdschlüsse selbsttätig und sicher zu unterbrechen.

5.4 Die einzelnen Schaltkreise müssen voneinander unabhängig durch selbsttätige Ab-

schaltvorrichtungen gegen Überströme geschützt sein.

5.5 Werden elektrische Bremsen verwendet, so ist bei deren Ausfall sicherzustellen, dass

der Bremsvorgang automatisch und zuverlässig fortgesetzt wird. Fällt die von der elektrischen Bremse erzeugte Bremskraft aus, hat automatisch und unverzüglich eine Haltebremsung zu erfolgen.

5.6 Zur Vermeidung von unzulässiger Überhitzung müssen die elektrischen Wärmerzeu-

ger mit einer Schutzeinrichtung versehen sein.

Die Schutzeinrichtung muss unabhängig von der Regelung und der Energiequelle wirken und den Laststrom sicher unterbrechen.

4Siehe AB-EBV, Anhang Nr. 3

Fortsetzung Blatt Nr. 42