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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 39
Abschnitt: Elektrische Anlagen
Artikel: Planung und Bau Ausgabe: 01.07.2012
ELEKTRISCHE TEILE VON FAHRZEUGEN
AB 44.g Elektrische Teile von Fahrzeugen
1 Grundsatz zur Schutzerde
Die Schutzerde der Schienen-Fahrzeuge ist so auszuführen, dass es zu keinen personengefährdenden Berührungsspannungen kommen kann.
1.1 Zu berücksichtigen sind Artikel 54 Abs. 1, Artikel 55 und Artikel 57 der Starkstromver-
ordnung vom 30. März 19941 sowie die Niederspannungs-Installations-Norm (NIN), Kapitel 4.1 (Schutz gegen elektrischen Schlag)2.
1.2 Bezüglich Schutzerde sind SN/DIN EN 50153, SN EN 50343 und
DIN IEC 60349-1 sinngemäss anzuwenden.
1.3 Ausser bei metallischen Schutzabdeckungen von elektrischen Anlageteilen gelten
gesicherte Verschraubungen ohne isolierend wirkende Zwischenschicht bei entsprechendem Querschnitt als Erdverbindung.
2 Erdungskonzept
Die Erdung aller Bauelemente und Systeme von Fahrzeugen ist mittels eines Konzeptes zu definieren und entsprechend umzusetzen.
2.1 Das Erdungskonzept besteht aus:
a. Erdungsschema,
b. Fehlerfallanalyse und daraus abgeleitet die zu erdenden Bauelemente,
c. Definition der Leitungsquerschnitte,
d. Auftretende Berührungsspannungen.
2.2 Die Prüfanforderungen der Erdverbindungen ist gemäss SN/DIN EN 50153, Ziff. 6.4.3
durchzuführen.
1SR 734.2
2Siehe AB-EBV, Anhang Nr. 3
Fortsetzung Blatt Nr. 40