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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 45

Abschnitt: Elektrische Anlagen

Artikel: Planung und Bau Ausgabe: 01.07.2012

(AB 44.g Elektrische Teile von Fahrzeugen)

12 Schalt- und Steuergeräte

Schalt- und Steuergeräte in den Fahrzeugen sind so einzubauen und zu schützen, dass keine Gefährdung für Personen und Sachen entstehen kann.

12.1 Teile der elektrischen Ausrüstung, die sich beim Betrieb stark erwärmen oder Funken

bilden, sind so anzuordnen, dass sie keine Gefährdung darstellen.

12.2 Durch geeignete Massnahmen ist zu verhindern, dass Leitungskupplungen unter ge-

fährlicher Spannung oder unter Last geöffnet werden können.