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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Blatt Nr.: 26

Bauten an, über und unter der Eisenbahn

Ausgabe: 01.07.2014

9.4 Für Fabrikationsgebäude mit Tragwerkselementen an Streckenabschnitten mit Wei-

chen ist eine Aufklassierung des Bauwerks in die Klasse B zwingend, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

- erlaubte Geschwindigkeit: V ≥ 100 km/h

- Verkehrsaufkommen: ≥ 120 Züge/Tag

- Personendichte im häufig mehr als 10 Personen in unmittelbar

Gebäude: an der Bahn liegenden Räumen

10 Bauliche und konstruktive Anforderungen

10.1 Anprallgefährdete Tragwerkselemente sollen über die Höhe H keine wesentlichen

Änderungen der Querschnittsabmessungen und Tragwiderstände aufweisen.

10.1.1 Wandscheiben

Mindestabmessungen Bauwerksklasse A Bauwerksklasse B

min. Wanddicke B 0,80 m (0,60 m)1 0,60 m (0,40 m)1

min

min. Wandlänge Lmin Lmin ≥ H/2 Lmin ≥ H/2

1)Klammerwerte gelten für Bauteile an Meter- und Spezialspurbahnen

B: Dicke der Wandscheibe, rechtwinklig zur Gleisachse gemessen

L: Länge der Wandscheibe, parallel zur Gleisachse gemessen

H: Höhe der Wandscheibe

Tabelle 19: Mindestabmessungen für Wandscheiben

10.1.2 Stützen

10.1.2.1 An Eisenbahnstrecken mit Normalspurbahnverkehr und V > 80 km/h dürfen Stützen in

Stahlbeton ohne ergänzende Schutzmassnahmen folgende Querschnittsabmessungen nicht unterschreiten:

Querschnittsform Mindestabmessung

rund Ø ≥ 1,20 m

quadratisch (s x s) Seitenlänge ≥ 1,20 m

rechteckig (a x b) a ≥ 0,80 m / b ≥ 2,5 a

Tabelle 20: Mindestabmessungen für Stützen in Stahlbeton

Für Stützen aus anderen Materialien sind die Mindestabmessungen nach den Erfordernissen der zu berücksichtigenden Bemessungssituationen festzulegen.

Fortsetzung Blatt Nr. 27