Vorlage
Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 278Fedlex · Vorlage
Blatt Nr.: 26
Bauten an, über und unter der Eisenbahn
Ausgabe: 01.07.2014
9.4 Für Fabrikationsgebäude mit Tragwerkselementen an Streckenabschnitten mit Wei-
chen ist eine Aufklassierung des Bauwerks in die Klasse B zwingend, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- erlaubte Geschwindigkeit: V ≥ 100 km/h
- Verkehrsaufkommen: ≥ 120 Züge/Tag
- Personendichte im häufig mehr als 10 Personen in unmittelbar
Gebäude: an der Bahn liegenden Räumen
10 Bauliche und konstruktive Anforderungen
10.1 Anprallgefährdete Tragwerkselemente sollen über die Höhe H keine wesentlichen
Änderungen der Querschnittsabmessungen und Tragwiderstände aufweisen.
10.1.1 Wandscheiben
Mindestabmessungen Bauwerksklasse A Bauwerksklasse B
min. Wanddicke B 0,80 m (0,60 m)1 0,60 m (0,40 m)1
min
min. Wandlänge Lmin Lmin ≥ H/2 Lmin ≥ H/2
1)Klammerwerte gelten für Bauteile an Meter- und Spezialspurbahnen
B: Dicke der Wandscheibe, rechtwinklig zur Gleisachse gemessen
L: Länge der Wandscheibe, parallel zur Gleisachse gemessen
H: Höhe der Wandscheibe
Tabelle 19: Mindestabmessungen für Wandscheiben
10.1.2 Stützen
10.1.2.1 An Eisenbahnstrecken mit Normalspurbahnverkehr und V > 80 km/h dürfen Stützen in
Stahlbeton ohne ergänzende Schutzmassnahmen folgende Querschnittsabmessungen nicht unterschreiten:
Querschnittsform Mindestabmessung
rund Ø ≥ 1,20 m
quadratisch (s x s) Seitenlänge ≥ 1,20 m
rechteckig (a x b) a ≥ 0,80 m / b ≥ 2,5 a
Tabelle 20: Mindestabmessungen für Stützen in Stahlbeton
Für Stützen aus anderen Materialien sind die Mindestabmessungen nach den Erfordernissen der zu berücksichtigenden Bemessungssituationen festzulegen.
Fortsetzung Blatt Nr. 27