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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Blatt Nr.: 28
Bauten an, über und unter der Eisenbahn
Ausgabe: 01.07.2014
10.2.1.5 Leitkanten sind für die aussergewöhnliche Einwirkung Qdy gemäss Tabelle 22 zu be-
messen.
Bahnart HLK [m] Qdy [MN]
Normalspurbahn 0,55 - 0,76 0,8
Meter- und Spezialspurbahn 0,35 0,5
Tabelle 22: Anprallkräfte auf Leitkanten
10.2.1.6 Die Anprallkraft ist 0,10 m unter der Oberkante der Leitkante anzusetzen und darf auf
eine Länge von 3,00 m verteilt werden. Die mittragende Wirkung angrenzender Leitkantenabschnitte darf angemessen berücksichtigt werden, wenn eine Kraftausbreitung in Längsrichtung gewährleistet ist.
10.2.1.7 Im Perronbereich darf auf eine Bemessung der Leitkante verzichtet werden, wenn die
Breite des Perrons mindestens 3,00 m (Normalspur) bzw. 2,00 m (Meter- und Spezialspur) beträgt und die Perronrandwinkel auf die gesamte Höhe und Länge mit gut verdichtetem Kiessand hinterfüllt sind.
10.2.1.8 Leitkanten sind mit Auftrittstufen auszurüsten, wenn der Dienstweg auf der Leitkante
verläuft oder die Leitkante zwischen Gleis und Dienstweg liegt.
10.2.2 Fangschienen
10.2.2.1 Für Anordnung und Ausbildung von Fangschienen sind die AB-EBV, AB 26.2 zu be-
achten.
10.3 Abweisende Schutzelemente
10.3.1 Leitwinkel
10.3.1.1 Leitwinkel sind in der Regel als fugenlose Stahlbetonkonstruktionen auszubilden und
dürfen keine starre oder formschlüssige Verbindung zu anprallgefährdeten Tragwerkselementen aufweisen.
10.3.1.2 Geometrische Anforderungen an Leitwinkel:
Abmes- Normalspur Meterspur
sungen Perronbereich Übrige Perronbereich Übrige Länge LLW 20,00 m 15,00 m 15,00 m 10,00 m Höhe HLW 0,55 m 0,76 m 0,35 m 0,55 m Für Spezialspurbahnen sind die geometrischen Anforderungen an Leitwinkel im Einzelfall im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde festzulegen.
Tabelle 23: Geometrische Anforderungen an Leitwinkel
10.3.1.3 Die Abstände zwischen Leitwinkel und Gleisachse sowie zwischen Leitwinkel und Un-
terstützung richten sich nach den Bestimmungen für Leitkanten.
Fortsetzung Blatt Nr. 29