Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/53: Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) · 60 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision des GUMG
1 Ausgangslage
Mit Annahme der Motion 11.4137 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat das Parlament den Bundesrat damit beauftragt, das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG, SR 810.12) auf allfällige Mängel zu untersuchen. Dabei sollte namentlich der raschen Entwicklung der genetischen Untersuchungen beim Menschen, den sinkenden Kosten dieser Methoden und dem Schutz der Bevölkerung in diesem sensiblen Bereich, der von einem neuen und unkontrollierten Online-Markt bedroht ist, Rechnung getragen werden.
Das Eidgenössische Departement des Innern hat daraufhin einen Vorentwurf erarbeitet und dazu vom 18. Februar bis zum 26. Mai 2015 eine Vernehmlassung durchgeführt.
2 Beurteilung der Vorlage im Überblick
Von den 189 im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens begrüssten Stellen (vgl. Adressatenliste in Anhang 3) haben 76 (sämtliche 26 Kantone, 6 Parteien, 2 gesamtschweizerische Dachverbände und 42 andere Organisationen) eine Stellungnahme eingereicht. Zusätzlich haben 32 andere Organisationen die Gelegenheit genutzt, sich zum Revisionsprojekt zu äussern (vgl. Tabelle 1 in Anhang 2).
Insgesamt gingen beim BAG 109 Stellungnahmen ein. Davon äusserten sich 102 inhaltlich zur Vorlage. 7 Adressaten, darunter 3 Kantone (OW, SH, UR) und 2 gesamtschweizerische Dachverbände (SAV, SSV) verzichteten auf eine Stellungnahme.
Die Gesetzesrevision wird im Allgemeinen überwiegend positiv aufgenommen. 72 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich positiv zur Revision bzw. zum Vorentwurf, in der Regel mit einzelnen Vorbehalten (vgl. Ziff. 2.1). Von allen Teilnehmenden stimmen 6 dem Vorentwurf ohne Änderungswünsche zu, 96 schlagen Änderungen vor (vgl. auch Tabelle 2 in Anhang 2).
Trotz der vielen eingegangenen Änderungsvorschläge betreffend einzelner Aspekte wird der Vorentwurf von keinem Vernehmlassungsteilnehmenden kategorisch abgelehnt.
2.1 Allgemeine Rückmeldungen
21 Kantone (AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, JU, GL, GR, LU, NE, NW, SG, SO, SZ, TG, TI, VD, VS und ZH), 6 Parteien (CVP, EVP, FDP, Grüne, SP und SVP) sowie 45 andere Organisationen stimmen dem Revisionsvorhaben bzw. dem vorliegenden Vorentwurf vollumfänglich oder grundsätzlich zu (vgl. auch Tabelle 2 in Anhang 2).
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende halten fest, dass dem Schutz der Persönlichkeit ein hoher Stellenwert beizumessen ist (AI, AR, FR, CVP, SP, ACSI, FRC, SKS, UniFR). Dabei werden namentlich die Stärkung der Patienten- bzw. Selbstbestimmungsrechte (FR, GL, GR, VD, CVP, EVP) sowie die Regelungen zur Aufklärung, Zustimmung und Beratung begrüsst (AG, AI, VD, EVP, SP, ACSI, FI, FRC, IH, KLCH, mws, procap, SAKK, SGMO, SGS, SKS, SPO). Des Weiteren wird der Schutz vor Missbrauch positiv beurteilt (VD, CURAVIVA, FMH, H+, KSBL, SAKK, SGMO, SGMP, SGPath, UniBE-GS).
Ebenfalls generell oder mit einzelnen Vorbehalten positiv bewertet werden die Erweiterung des Geltungsbereichs (AG, BE, LU, SO, TG, CURAVIVA, eco-swiss, FI, NEK, priv, Progenom, QUALAB, SWIR und UniL) mit der damit verbundenen Klärung der Zulässigkeit von Untersuchungen, die bisher nicht dem Geltungsbereich unterstellt sind, bzw. der Schaffung von Rechtssicherheit (AG, AI, BE, JU, SO, TG, ZH, CVP, FDP, FER, GFCH, IDS NE und SZB). Die Erweiterung wird auch im Zusammenhang mit der Entschärfung von Abgrenzungsproblemen (SO, ZH, GFCH) und der Schliessung von Lücken (SG, SO, pharmaSuisse, SBP, UniBE-Theol, UniL) positiv beurteilt. Zudem wird im Hinblick auf das Missbrauchspotenzial und den Schutzbedarf der betroffenen Person sowohl die Abstufung der Regelung begrüsst (AG, BE, SO, VD, EVP, FDP, SVP, FI, KLCH) als auch die Festlegung von Mindestanforderungen unterstützt (ZH, CVP, FDP, GFCH). Wiederum andere wünschen, dass die Qualifikationen der Gesundheitsfachleute besser definiert (TI, VD) und die Weiterbildung gefördert wird (A+, FI, insieme, Progenom).