Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/53: Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) · 60 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision des GUMG
Artikel 58 Zuständige Behörde und Verwaltungsstrafrecht
Gemäss VD ist die Kompetenzaufteilung zwischen Bundesbehörden und kantonalen Behörden klarer zu regeln.
3.10 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
Artikel 59 Aufhebung eines anderen Erlasses
Zu dieser Bestimmung sind keine Rückmeldungen eingegangen.
Artikel 60 Änderung eines anderen Erlasses
SGRM verlangt, dass auch Artikel 2 Absatz 2 des DNA-Profil-Gesetzes angepasst wird und neu wie folgt lauten soll: Bei der DNA-Analyse darf nicht nach dem Gesundheitszustand geforscht werden.
Gemäss FMH, HUG und SwissUni ist es nicht akzeptabel, dass gemäss neuem Artikel 10 Absatz 4 des DNA-Profil-Gesetzes das Departement ein einziges Labor bestimmt, welches die Aufgabe hat, die DNA-Profile im Informationssystem abzugleichen.
VD, SwissUni und UniL wünschen in Artikel 22 Buchstabe b DNA-Profil-Gesetz die Präzisierung, dass die Höhe der Gebühren den effektiven Kosten entsprechen muss. Auch UGF/CURML verlangen, dass die Gebühren einzig die Kosten decken dürfen und dass der Jahresbericht der Koordinationsstelle an den Bundesrat und an die Laboratorien geschickt wird, welche Gebühren bezahlen.
Artikel 61 Durchführung von genetischen Untersuchungen nach Artikel 31
Zu dieser Bestimmung sind keine Rückmeldungen eingegangen.
Artikel 62 Reihenuntersuchungen
TI wünscht, dass auch jene Reihenuntersuchungen, welche schon vor Inkrafttreten des geltenden GUMG durchgeführt wurden, nun innerhalb einer vom Bundesrat festzulegenden Frist die Anforderungen des GUMG erfüllen müssen.
Artikel 63 Referendum und Inkrafttreten
Zu dieser Bestimmung sind keine Rückmeldungen eingegangen.