Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU

möglichkeiten an allen Verkaufsstellen vorzusehen seien und dass von einer Sammelpflicht anstelle von Rücknahmepflicht zu sprechen sei.

Eine starke Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer stimmen den Änderungen zur Verwertung von Abfällen in Art. 30d Abs. 1 USG im Grundsatz zu. Es wird eine Abfallhierarchie sowie die Definition des Stands der Technik gefordert. Eine starke Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen mindestens eine der Verwertungspflichten der in Art. 30d Abs. 2 USG genannten Stoffe. Viele der Befürworter fordern jedoch, diese Regelung in die Technische Verordnung über Abfälle zu integrieren. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer stimmen auch den Änderung in Art. 30d Abs. 3 und 4 USG zu. Die häufigsten Anregungen zu Abs. 3 sind eine Aufzählung, welche Abfälle unter „weitere“ fallen.

Eine starke Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen den Art. 30h Abs. 1-3 USG betreffend Abfallanlagen. In Abs. 3 soll der Bedarfsnachweis nur für Deponien und Kehrichtverbrennungsanlagen gelten und der Stand der Technik festgelegt werden.

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer stimmen der Ergänzung bezüglich der vorgezogenen Entsorgungsgebühr zu (USG Art. 32a Abs. 1 zweiter Satz).

d) Konsum und Produktion

Die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Konsum und Produktion werden grundsätzlich begrüsst. Der Vorschlag für freiwillige Vereinbarungen (Art. 41a Abs. 2 und 3 USG) wird grossmehrheitlich unterstützt. Am umstrittensten sind die Bestimmungen zur Information über Produkte (Art. 35d (neu) USG): Über 25 Vernehmlassungsteilnehmer lehnen den Artikel explizit ab (die grosse Mehrheit der Wirtschaftsorganisationen, alle Vertreter des Detailhandels sowie sechs Weitere). Die übrigen Bestimmungen werden weniger kontrovers beurteilt (jeweils 5-15 ablehnende Stellungnahmen bei deutlich höherer Zustimmung). Die wichtigsten Anpassungsvorschläge und Kritikpunkte betreffen die folgenden Aspekte:

• Falls die Bestimmungen generell als zu wenig weitgehend beurteilt werden:

– Die Bestimmungen im Bereich Konsum und Produktion zu den verbindlichen Massnahmen (Art. 35d-h (neu) USG) sollten verpflichtend formuliert werden (anstelle der „Kann-Formulierung“)

– Stärkere Mitberücksichtigung der Ressourcenschonung, der Entsorgung, des Transports, des Handels von Dienstleistungen und von Anforderungen der Sozialverträglichkeit

– Gefordert werden weitere Anreize für die Hersteller, Importeure und Händler (z.B. Zölle) und zusätzliche Anstrengungen, um Verhaltensänderungen bei den Konsumenten auszulösen.

– Um die Ressourceneffizienz zu steigern und geschlossene Stoffkreisläufe für ein ökologisches Optimum an Wiederverwertung zu ermöglichen, sollte gezielt das Ecodesign gefördert werden.

• Falls die Bestimmungen generell als zu weitgehend beurteilt werden