Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU

– Begrenzung der Berichterstattungspflicht auf die Umsetzung von international anerkannten Nachhaltigkeitsstandards oder auf besonders kritische Rohstoffe und Konsumgüter

– Bedenken bezüglich der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit sowie neuen Handelshemmnissen (Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Tragbarkeit bei der Umsetzung der Massnahme)

– Befürchtungen, dass wegen den Bestimmungen Produkte aus dem Ausland aufgrund von weniger strengen Umweltvorschriften billig in die Schweiz eingeführt werden ("Ökodumping", Benachteiligung der Schweizer Wirtschaft)

– Verlangt wird eine stärkere internationale Abstimmung, insb. mit der EU.

e) Übergreifende Instrumente

Die übergreifenden Instrumente werden generell wie folgt beurteilt:

• Die Plattform Grüne Wirtschaft (Art. 10h (neu) Abs. 2 USG) wird von der grossen Mehr-

heit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst. Lediglich zehn Vernehmlassungsteilnehmer nehmen eine ablehnende Haltung ein. Die wichtigsten Anpassungsanträge betreffen die Ergänzung um den Begriff der Ressourcenschonung, die Sicherstellung des Einbezugs der Kantone, Gemeinden und weiteren Akteuren sowie die ausführlichere Umschreibung des Zwecks und der Aufgaben der Plattform.

• Die Bestimmungen bezüglich Bildung, Information und Beratung (Art. 49 Abs. 1 und

49a (neu) USG) werden in den Stellungnahmen mit wenigen Vorbehalten begrüsst. Ablehnende Äusserungen werden keine vorgebracht. Gewünscht wird teilweise, dass auch Bildungs- und Vernetzungsprojekte zur Ressourceneffizienz und Ressourcenschonung sowie von Innovationen zur Entwicklung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, welche die Ressourceneffizienz und die Kreislaufwirtschaft fördern, unterstützt werden. Ebenfalls angeregt wird, Art. 49a (neu) verpflichtend zu formulieren (anstelle der „Kann-Formulierung“).

• Art. 53 Abs. 1 Bst. a bis (neu) betreffend dem internationalen Engagement wird eben-

falls befürwortet und in keiner Stellungnahme explizit abgelehnt. Teilweise gewünscht wird die Ausweitung der Bestimmung auf Beiträge an internationale Institutionen, die Grundlagen für eine Verbesserung der Ressourceneffizienz und Ressourcenschonung erarbeiten.

f) Zum Aufbau der folgenden Abschnitte

In den folgenden Abschnitten wird genauer auf die generelle Einschätzung der verschiedenen Gruppen der Vernehmlassungsteilnehmer eingegangen. Die Bemerkungen und Einschätzungen zu den einzelnen Themen und Artikeln der Gesetzesänderung werden in Kapitel 4 zusammengefasst. Dabei wird jeweils nur auf diejenigen Vernehmlassungsteilnehmer eingegangen, welche sich in ihren Stellungnahmen auch explizit zum jeweiligen Thema / zur jeweiligen gesetzlichen Bestimmung geäussert haben.