Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten
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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU
3.2 Kantone
Die Vernehmlassungsvorlage wird von praktisch allen teilnehmenden Kantonen5 als grundsätzlich positiv beurteilt (Zustimmung mit Anpassungsbedarf): AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH. Lediglich der Kanton AR steht der Vorlage ablehnend gegenüber. Ebenfalls grundsätzlich zustimmend mit Anpassungsbedarf äussern sich die eingeladenen Kommissionen und Konferenzen der Kantone: KVU, KBNL, BPUK.
Für drei Kantone gehen die vorgeschlagenen Bestimmungen zu weit (AR, GL, SG), für 14 Kantone (AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, JU, NE, NW, OW, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) und alle drei Kommissionen und Konferenzen gehen sie zu wenig weit. Lediglich drei Kantone geben in ihren Stellungnahmen an, die Vernehmlassungsvorlage sei gerade richtig (GR, LU, SZ).
Die stärksten Vorbehalte äussern die Kantone sowie Kommissionen und Konferenzen hinsichtlich der Regelung der Verwertung von Abfällen in Art. 30d Abs. 2 USG. Vorgeschlagen wird die Integration der Regelungen auf Verordnungsstufe sowie eine Klarstellung dass die Kantone die Bewilligungen für Abfallanlagen erteilen. Gefordert werden überdies eine konkretere Zielsetzung, eine bessere Berücksichtigung der Ressourcenschonung und geschlossener Stoffkreisläufe sowie die Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Massnahmen.
3.3 Politische Parteien
Die an der Vernehmlassung teilnehmenden politischen Parteien beurteilen die Vorlage sehr unterschiedlich. CVP, EVP, glp, GPS und SP äussern sich grundsätzlich positiv mit gewissem Anpassungsbedarf und beurteilen die Vorlage als zu wenig weitgehend. FDP und SVP lehnen die neuen Bestimmungen hingegen klar ab. Die BDP erachtet die Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich als richtig, lehnt diese in der vorliegenden Form jedoch ab. Für die drei ablehnenden Parteien geht die Vorlage zu weit und wird als unnötig eingestuft.
Für die zustimmenden Parteien ist der vorliegende Vorschlag generell zu unverbindlich ausgefallen. Gefordert werden insbesondere klare, messbare Zielvorgaben, eine verbindlichere Formulierung der Massnahmen im Bereich Konsum und Produktion, der Einbezug der Ressourcenschonung sowie verstärkte finanzielle Anreize.
5 Inkl. Kommissionen und Konferenzen der Kantone.