Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU

4.6.3 Art. 53 Abs. 1 Bst. a bis (neu) – Internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Umwelt

Art. 53 Abs. 1 Bst. a bis (neu) stimmen fünf Vernehmlassungsteilnehmer vollständig (2 Kantone, 1 Partei, 1 Umwelt- und Entwicklungsorganisation, 1 Weiterer) und 13 mit Anpassungsbedarf zu (2 Parteien, 1 Wirtschaftsorganisation, 7 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 1 Vertreter der Abfallwirtschaft, 2 Weitere). Der Anpassungsbedarf bezieht sich dabei auf die Ausweitung der Bestimmung auf Beiträge an internationale Institutionen, die Grundlagen für eine Verbesserung der Ressourceneffizienz und Ressourcenschonung erarbeiten.

Ablehnende Bemerkungen werden keine geäussert.

4.7 Strafbestimmungen – Art. 61 Abs. 1 Bst. m bis (neu)

Art. 61 Abs. 1 Bst. m bis (neu) wird in den Stellungnahmen wie folgt beurteilt:

• Für drei Vernehmlassungsteilnehmer ist die neue Bestimmung gerade richtig (1 Kanton, 1

Wirtschaftsorganisation, 1 Umwelt- und Entwicklungsorganisation)

• Für sechs Vernehmlassungsteilnehmer geht die neue Bestimmung zu weit (5 Wirtschafts-

organisationen, 1 Weiterer). Falls die Bestimmung als zu weitgehend beurteilt wird, steht die Ablehnung in Zusammenhang mit einer generellen Ablehnung der Art. 35d-35h (neu).

• Für 16 Vernehmlassungsteilnehmer geht die neue Bestimmung zu wenig weit (6 Kantone,

2 Parteien, 6 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 2 Vertreter der Waldwirtschaft). Die vorgesehene Busse wird von diesen Akteuren als viel zu tief empfunden, um eine entsprechende Wirkung entfalten zu können. Vorgeschlagen wird einerseits die Busse auf 2 Mio. CHF oder auf 10% des Jahresumsatzes der betroffenen Produktgruppe zu erhöhen.

Mit Bezug zu den Strafbestimmungen wird zudem in zwei Stellungnahmen gefordert, im Umweltschutzgesetz eine Klausel einzufügen, die Umweltorganisationen erlaubt, im Namen von Geschädigten – auch aus dem Ausland – Schadenersatzforderungen aufzustellen (neuer Art. 59e (neu) USG).

4.8 Übriges

In verschiedenen Stellungnahmen sind weitere Bemerkungen geäussert worden (auch zu Bestimmungen ausserhalb der Vernehmlassungsvorlage). Diese werden in den nachfolgenden Abschnitten zusammengefasst.

a) Anreize und Lenkungsabgaben

Um die Ziele einer Grünen Wirtschaft zu erreichen, fordern sechs Vernehmlassungsteilnehmer zusätzlich ein Anreizsystem, das ressourcenschonendes Handeln fördert und umweltbelastende Konsums- und Produktionsweisen bestraft / verteuert (Internalisierung externer Effekte durch eine staatsquotenneutrale Lenkungsabgabe auf Primärrohstoffe bzw. nichtenergetische und nicht nachwachsende Rohstoffe mit grossen Umweltbelastungen, Ökologisie-