Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten
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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU
– Mangelnde Wirtschaftlichkeit (hoher Aufwand) von Vereinbarungen mit der Wirtschaft
Die Änderung von Art. 41a Abs. 3 wird nur in wenigen Stellungnahmen explizit kommentiert. Dabei wird gefordert, dass der Bund Vereinbarungen für allgemeinverbindlich erklären kann, und hierfür allenfalls Art. 41a mit einem neuen Abs. 4 zu ergänzen sei (1 Partei, 1 Wirtschaftsorganisation, 6 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen). Dieser sollte es dem Bund erlauben, Vereinbarungen, welche die Mehrheit der Marktakteure einschliessen, für alle Akteure der Branche für verbindlich zu erklären.
4.6 Förderung
4.6.1 Art. 49 Abs. 1 – Ausbildung und Forschung
Die Änderung von Art. 49 Abs. 1 wird in vier Stellungnahmen vollständig (1 Kanton, 3 Wirtschaftsorganisationen) und in 16 mit Anpassungsbedarf befürwortet (3 Kantone, 2 Parteien, 1 Verband der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 1 Wirtschaftsorganisation, 6 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 2 Vertreter der Abfallwirtschaft, 1 Weiterer). Die vorgebrachten Ergänzungsvorschläge beziehen sich insbesondere auf die Förderung von Bildungsprojekten im Bereich der Ressourceneffizienz durch den Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen (z.B. durch einen neuen Abs. 4 und Umbenennung des Artikels in „Aus- und Weiterbildung, Forschung“ oder durch einen neuen Art. 49b (neu)). In zwei Stellungnahmen wird ferner vorgeschlagen, auch die Gemeinden explizit in Abs. 1 zu nennen.
Ablehnende Bemerkungen werden keine geäussert.
4.6.2 Art. 49a (neu) – Information und Beratung
Art. 49a (neu) wird von drei Vernehmlassungsteilnehmern vollständig (1 Kanton, 1 Wirtschaftsorganisation, 1 Weiterer) und von 17 mit Anpassungsbedarf befürwortet (4 Kantone, 1 Partei, 1 Verband der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 1 Wirtschaftsorganisation, 6 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 2 Vertreter der Abfallwirtschaft, 2 Weitere). Die wichtigsten Änderungsvorschläge sind:
• Ergänzend sollten je nach Stellungnahme auch aufgenommen werden:
– Vernetzungsprojekte zur Ressourceneffizienz und Ressourcenschonung,
– Innovationen zur Entwicklung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, welche die Ressourceneffizienz und die Kreislaufwirtschaft fördern,
– Pilot- und Demonstrationsprojekte.
• Verpflichtende Formulierung von Art. 49a (neu) (nicht nur „Kann-Formulierung“)
Ablehnende Bemerkungen werden keine gemacht.