Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU

4.4.6 Weitere Bemerkungen zu den Art. 35d (neu) - 35h (neu) – Reduktion der durch Rohstoffe und Produkte verursachten Umweltbelastung

a) Allgemeine Anmerkungen zum Thema Rohstoffe und Produkte

In den Stellungnahmen werden neben spezifischen Einschätzungen zu den Bestimmungen der Vernehmlassungsvorlage auch weitere Bemerkungen abgegeben. Die folgende Liste gibt eine Übersicht über die wichtigsten allgemeinen Bemerkungen zum Thema Rohstoffe und Produkte:

• Gefordert werden weitere Anreize für die Hersteller, Importeure und Händler (z.B. Zölle)

und zusätzliche Anstrengungen, um Verhaltensänderungen bei den Konsumenten auszulösen.

• Bei der Ausgestaltung der Bestimmungen sei generell stärker auf die internationale Ab-

stimmung zu achten (insb. EU).

• In die Bestimmungen sollten ebenfalls soziale Kriterien miteinbezogen werden.

• Es wird verlangt, dass die bestehenden Fragen zur Methodik (z.B. Datenlücken, Unsi-

cherheiten) und bezüglich Definitionen (z.B. für den Begriff „erhebliche Umweltbelastung“) im erläuternden Bericht beantwortet oder im Gesetzestext geregelt werden.

• Die Massnahmen sollten generell zurückhaltend und verhältnismässig eingesetzt werden.

• Es seien Lösungen für das Trittbrettfahrerproblem aufzuzeigen.

• Gefordert werden Ausnahmen für kleinere Unternehmen.

• Die Händler von Produkten seien konsequenterweise auch in den Art. 35f (neu) und 35g

(neu) zu nennen.

• In einigen Stellungnahmen wird das gesamte Kapitel Rohstoffe und Produkte als unnötige

Überregulierung empfunden.

b) Bemerkungen zu Bestimmungen ausserhalb der Vernehmlassungsvorlage mit Be-

zug zum Thema Rohstoffe und Produkte

Zum Thema Rohstoffe und Produkte wird in der Vernehmlassung folgender Vorschlag zu Ecodesign für eine neue Bestimmung ausserhalb der Vernehmlassungsvorlage vorgebracht:

Um die Ressourceneffizienz zu steigern und geschlossene Stoffkreisläufe für ein ökologisches Optimum an Wiederverwertung zu ermöglichen, sollte gezielt das Ecodesign gefördert werden. Dafür wird in einigen Stellungnahmen ein neuer Art. 35i (neu) USG vorgeschlagen, mit dem Ziel von Mindestanforderungen an die Lebens- und Nutzungsdauer, die Effizienz in der Nutzung, die Systemeffizienz von Anlagen sowie die Reparierbarkeit, die Wiederverwendbarkeit und die stoffliche Verwertbarkeit bestimmter Produktkategorien (insbesondere von den Umwelt- und Entwicklungsorganisationen und Konsumentenorganisationen sowie 4 Kantone und 1 Partei). Zudem wird von der Mehrheit dieser Vernehmlassungsteilnehmer vorgeschlagen, einen weiteren Artikel 50 (neu) zur Förderung von Ecodesign von Produkten und Umwelttechnologien ins USG aufzunehmen (anstelle von Art. 49 Abs. 3 USG).