Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/60: Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. und 11. Juni 2010 betreffend das Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen · 11 Seiten
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2. Überblick
Am 26. Juni 2013 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zu den Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. und 11. Juni 2010 betreffend das Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 20. Oktober 2013.1
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erhielt in diesem Zeitraum insgesamt 38 Stellungnahmen, in denen der Vernehmlassungsgegenstand inhaltlich behandelt wurde. Es äusserten sich:
22 Kantone (AI, AG, AR, BL, BS, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH);
eine kantonale Konferenz (Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz);
die Bundesanwaltschaft;
5 politische Parteien (CVP, EVP, FDP, SP, SVP);
ein gesamtschweizerischer Dachverband (Schweizerischer Gewerbeverband);
und 8 Organisationen (Amnesty International, Centre Patronal, Demokratische
Juristinnen und Juristen der Schweiz, Heilsarmee, Schweizerische Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof, Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter, TRIAL - track impunity always, Weltföderalisten Schweiz).
12 Vernehmlassungsteilnehmende verzichteten ausdrücklich auf eine inhaltliche Stellungnahme (FR, SH, SZ, Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Schweizerischer Städteverband, economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Kaufmännischer Verband Schweiz, Schweizerische Kriminalistische Gesellschaft, Stiftung Pro Juventute).
3. Gegenstand der Vernehmlassung
Gegenstand der Vernehmlassung war die Ratifizierung zweier Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs: die Aufnahme des Verbrechens der Aggression in das Statut und die Erweiterung des bestehenden Tatbestands des Kriegsverbrechens. Beide Änderungen wurden anlässlich der Überprüfungskonferenz im Juni 2010 in Kampala, Uganda, verabschiedet. Damit sie für die Schweiz in Kraft treten können, müssen sie ratifiziert werden. Mit der Ratifizierung sollen keine Änderungen des nationalen Strafrechts verbunden sein, da der Bundesrat unter den gegenwärtigen Umständen beim Verbrechen der Aggression darauf
1 Bundeskanzlei, Abgeschlossene Vernehmlassungen und Anhörungen, Verfahren eröffnet im Jahre 2013, http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2013.html (letzter Zugriff am 24. Oktober 2013).