Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/60: Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. und 11. Juni 2010 betreffend das Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen · 11 Seiten
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verzichten möchte und die Änderungen betreffend Kriegsverbrechen bereits heute im schweizerischen Strafrecht widergespiegelt sind.
4. Hauptergebnisse
Von den 38 Vernehmlassungsteilnehmenden, die inhaltlich Stellung genommen haben, begrüssen fast alle (36) sowohl die Ratifizierung der Änderungen zum Verbrechen der Aggression als auch diejenigen zu Kriegsverbrechen. Nur 2 Teilnehmende vertreten die Meinung, die Schweiz solle die Änderungen zum Verbrechen der Aggression nicht ratifizieren. Der Verzicht auf eine Anpassung des nationalen Strafrechts in Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression wird von den allermeisten Teilnehmenden explizit (8) oder stillschweigend (25) begrüsst.
Sämtliche 22 Kantone, die sich zur Substanz geäussert haben, begrüssen die Ratifizierung beider Änderungen des Römer Statuts (AI, AG, AR, BL, BS, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH). Gleicher Ansicht ist die KSBS.
Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien stehen alle, die sich haben vernehmen lassen, der Ratifizierung positiv gegenüber (CVP, EVP, FDP, SP, SVP).
Von den Dachverbänden, Organisationen und weiteren interessierten Kreise, die Stellung bezogen haben, begrüsst die grosse Mehrheit die Ratifizierung. Nur der SGV und das CP lehnen die Ratifizierung des Verbrechens der Aggression ab, weil dieses verfrüht oder gar kontraproduktiv sei. Alle begrüssen die Änderung betreffend Kriegsverbrechen.
Was den Verzicht auf Änderungen des nationalen Strafrechts in Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression angeht, geben sich 5 Vernehmlassungsteilnehmende kritisch oder tendenziell kritisch. Nicht einverstanden mit dem Verzicht ist insbesondere die Schweizerische Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof, die 10 Organisationen vertritt. 8 Teilnehmende begrüssen demgegenüber den Verzicht auf die nationale Umsetzung explizit und 25 akzeptieren den Vorschlag stillschweigend.
5. Änderungen zum Verbrechen der Aggression
5.1. Ratifizierung
Wie unter Ziff. 4 erwähnt, begrüssen fast alle Vernehmlassungsteilnehmende die Ratifizierung des Verbrechens der Aggression im Grundsatz. Nur zwei Stellungnahmen fielen negativ aus. In der Folge werden die Argumente aufgeführt, die für oder gegen eine Ratifizierung explizit ins Feld geführt werden.