Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/61: Revision der Energieverordnung (EnV): Umsetzung der parlamentarischen Initiative 12.400 auf Verordnungsstufe · 11 Seiten

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2.2 Investitionshilfen Photovoltaik (Einmalvergütung)

Grundsätzlich begrüssen die Kantone die Richtung der vorgeschlagenen Änderungen (OW, BS, AR, TI, GR, BL, TG, BE, AG, NW, SH, ZG, GE). Positiv beurteilt wird die Regelung, weil sie zu einem rascheren Abbau der Warteliste führt (AR), weil sie Kantone entlasten soll (BS) und die damit einhergehende administrativen Abläufe vereinfacht werden (NW). AG plädiert für einen möglichst schlanken administrativen Aufwand für jene Produzenten mit Wahlrecht. TG und GE wünschen eine verbindliche Definition der Auszahlungsfrist für die Einmalvergütung. GR begrüsst den Mindestbetrag von Fr. 3'000.- ebenso wie den Vorschlag, den ökologischen Mehrwert dem Produzent zur Vermarktung zu überlassen.

Für TG und SH haben die Daten betreffend Anmeldung und Inbetriebnahmedatum Präzisierungsbedarf. Weiteren Präzisierungsbedarf sehen diese beiden Kantone bei der Bestimmung der Vergütungssätze in Abhängigkeit von wesentlich mehr oder weniger zur Verfügung stehenden Mitteln.

Mehrere Kantone (TG, SH) haben Klärungsbedarf bezüglich der Frage, ob sich die Angaben in Anhang 1.8 auf Nenn- oder Spitzenleistung beziehen. TG weist ausserdem auf einen falschen Verweis in Anhang 1.8 Ziff. 3.6 hin. SH hinterfragt die Rechtfertigung der Unterscheidung von integrierten und angebauten PV-Anlagen.

Nicht Gegenstand der Anhörung ist die Beurteilung von ZG, der die Höhe der Einmalvergütung im Rahmen von 30 Prozent der Investitionskosten als zu hoch einstuft. Ebenfalls nicht Gegenstand der Anhörung ist der Vorschlag von GR, frei werdende KEV-Mittel für Wasserkraft > 10 MW einzusetzen.

Die Parteien (GPS, EVP, SP und FDP) begrüssen die geplanten Änderungen grundsätzlich. Die EVP fordert die Gleichbehandlung von privatem und gewerblichem Solarstrom und Solarwärme. Die SP äussert Bedenken zur Regelung gegen einen vorzeitigen Baubeginn.

Während sich einige Dachverbände der Wirtschaft neutral zu den vorgeschlagenen Änderungen äussern (Travail.Suisse und economiessuisse) begrüssen andere (SBV, SGB, SGV) die Bestimmungen explizit. Der SGV unterstützt die Forderung, neue Kleinanlagen ausschliesslich über einen Investitionsbeitrag zu fördern. Der SGB begrüsste den vorzeitigen Abbau der Warteliste. Gewünscht wird auch eine Priorisierung der Anlagen zwischen 10 bis 30 kW für den Abbau der Einmalvergütungen (SBV). Economiesuisse wünscht eine klare Regelung in der EnV für die Umsetzung von Art. 7ater Abs. 2 Bst. e EnG. Nicht Gegenstand der vorliegenden Anhörung war der Wunsch des SGB nach einer Lenkungsabgabe anstelle der KEV.

Die Elektrizitätswirtschaft äussert sich mehrheitlich positiv zu den Bestimmungen zur Einmalvergütung (Swiss electricity.com SA, CKW, EKZ, Helion Solar, Swisspower Netzwerk AG). Ecoswiss äussert eine Präferenz für Einmalvergütung anstelle der KEV. GroupeE macht beliebt, die Höhe der Einmalvergütung nicht in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel zu bestimmen. Die Regelung gegen einen vorzeitigen Baubeginn wird mehrmals als überflüssig erachtet (Swissgrid und GroupeE). Auch das frühzeitige Wahlrecht vor der tatsächlichen Inbetriebnahme wird als unnötig taxiert (Swissgrid). Diese Aussage gilt auch für die Inbetriebnahmefrist für Anlagen im Einmalvergütungsregime. Weiter fordert Swissgrid eine Präzisierung, dass für bereits zugesicherte Einmalvergütungen die bisherigen und keine neuen, angepassten Ansätze gelten sollen. Mehrere Teilnehmer (EKZ, GroupeE) möchten die Fristen zur Auszahlung der Einmalvergütung verbindlich in der EnV regeln. Die Definition einer erweiterten/erneuerten Anlage von 50 Prozent Produktionssteigerung wird mehrfach kritisiert (ADEV, Solvatec). Gefordert wird eine Senkung auf 10 Prozent. GroupeE sieht eine Benachteiligung von kleinen Anlagen zwischen 2 und 5 kW in Bezug auf die Vergütungssätze. Weiter weist GroupeE auf den administrativen Aufwand hin, den Kontrollen generieren. Mehrfach beantragt wird ein Hinweis zur MwSt. (Swissgrid, ADEV, Solvatec). Swissgrid äussert Bedenken zur Gesetzesmässigkeit zum in Art. 6b Abs. 1 EnV vorgesehenen Inbetriebnahmedatum für Neuanlagen. ADEV möchte nur noch bilanzierende Zähler zulassen; den Produzenten sollen keine separate Verbrauchs- und Produktionsmessungen verrechnet werden. GroupeE wünscht eine detaillierte Bestimmung zur Abnahmepflicht bei Produzenten mit Einmalvergütung und Klarheit bei Messfragen. Nicht Gegenstand der vorliegenden Anhörung ist der Wunsch von ADEV, die KEV-Sätze bei Anpassungen des MwSt.- Satzes regelmässig anzupassen. Ebenfalls kein Gegenstand der Anhörung ist das Anliegen nach einer technologieunabhängigen Förderung jener Anlagen, die am günstigsten produzieren (Swiss electricity.com SA).