Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/61: Revision der Energieverordnung (EnV): Umsetzung der parlamentarischen Initiative 12.400 auf Verordnungsstufe · 11 Seiten
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Die Industrie- und Dienstleistungswirtschaft (GGS, Fédération des Entreprises Romandes Genève) unterstützen die geplanten Umsetzungsbestimmungen zur Einmalvergütung mehrheitlich. Die IG DHS begrüsst die Einmalvergütung aus Kosten- und Effizienzgründen gegenüber der KEV sowie aufgrund des Arguments, dass dies die Eigenverantwortung der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage stärkt. Andere ziehen eine Förderung in Form von Anschubfinanzierung oder zinslosen Darlehen vor (Sciencesindustries, Lonza). Swiss Textiles zieht die Einmalvergütung der KEV vor, jedoch nicht mittels "KEV-Erhöhung" (nicht Gegenstand der Anhörung). Nicht Gegenstand der Anhörung ist das Anliegen des VSEI, die KEV nur noch für Anlagen vorzusehen, die bereits einen positiven Bescheid haben.
Die Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen äussern sich generell positiv zu den Umsetzungsbestimmungen der Einmalvergütung (Greenpeace Schweiz, SES, WWF Schweiz, Pro Natura, PUSCH). Sie wünschen mehr Transparenz zu den Vergütungssätzen von Referenzanlagen. Der WWF Schweiz beantragt auch für die Einmalvergütungen eine regelmässige Überprüfung der Vergütungssätze. Greenpeace Schweiz äussert Bedenken zu der Regelung betreffend vorzeitiger Baubeginn. Weiter stuft Greenpeace Schweiz die Untergrenze des Mindestbetrags von Fr. 3‘000.- als zu hoch ein. Der Definition einer erweiterten/erneuerten Anlage von 50 Prozent Produktionssteigerung steht Greenpeace Schweiz kritisch gegenüber und fordert eine Senkung auf 10 Prozent.
Die Organisationen der Bereiche Cleantech, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz begrüssen die Vorlage zur Einmalvergütung. Suissetec und Swissolar wünschen eine definitive Zusicherung der Höhe der Einmalvergütung im Sinne der Investitionssicherheit. Swissolar schlägt vor, die Untergrenze nicht monetär, sondern in kW festzulegen. Für A EE ist die Untergrenze generell zu hoch. Sowohl A EE als auch SSES fordern eine Überarbeitung der Regel gegen den vorzeitigen Baubeginn. Swisscleantech und SSES wünschen mehr Transparenz bei der Berechnung der Vergütungssätze. A EE beantragt, die nötige Produktionssteigerung für erweiterte Anlagen von 50 Prozent auf 10 Prozent zu senken. Swisscleantech schlägt vor, Massnahmen zu ergreifen zur Zählerkostenreduktion. Nicht Gegenstand der Anhörung war der Einwand von SSES, die Einmalvergütung sei mit der Vergütung von 30 Prozent der Investitionskosten zu tief angesetzt. SSES bemängelt den Ausschluss von Kleinanlagen aus der KEV, weil dies der KEV kaum Entlastung bringe. SSES fordert daher auch ein Wahlrecht für Anlagen < 10 kW.
Mehrfach gewünscht wird die Definition einer Frist für die Auszahlung (z.B. HEV). Der HEV begrüsst die Differenzierung der Vergütungsklassen nach integrierten und angebauten Anlagen. Die Überarbeitung der Regelung gegen eine vorzeitige Baubeginnregelung wird wiederholt gefordert (auch Private). Das Centre Patronal befürchtet eine Kostenexplosion und kritisiert, die Vorlage sei nicht gesetzeskonform. Nicht Gegenstand der vorliegenden Anhörung ist die Forderung der Handelskammer beider Basel, zuerst das KEV-System zu überarbeiten, bevor Einzelheiten geändert werden.
Weitere Anhörungsteilnehmende, wie z.B. die Wettbewerbskommission, der Städteverband oder die Konsumentenorganisation SKS begrüssen die vorgesehenen Änderungen. Letzterer wünscht sich mehr Transparenz zu den Vergütungssätzen von Referenzanlagen.
2.3 Eigenverbrauchsregelung
Ausdrücklich zur Eigenverbrauchsregelung geäussert haben sich 49 Anhörungsteilnehmende. Kernthemen sind dabei die Verteilung der Netznutzungskosten bzw. die Einteilung der Eigenverbraucher in eine separate Kundengruppe sowie die Möglichkeit zum Eigenverbrauch bei komplexen Besitzverhältnissen wie Stockwerkeigentum, Mietliegenschaften und Ähnlichem. Weitere Themen waren Melde- und Übergangsfristen, Messkosten und -konstellationen, Zeitgleichheit und Steuerpraktiken.
Den vorgeschlagenen Bestimmungen zur Umsetzung der Eigenverbrauchsregelung generell zugestimmt haben die Kantone AI, BS, GR, LU, NW und ZG sowie Swiss Textiles, die Fédération des entreprises romandes, der Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer und die Parteien FDP und GPS. Generell ablehnend zur vorgeschlagenen Umsetzung haben sich die Handelskammer beider Basel und Ecoswiss geäussert.
Sehr umstritten war die Frage, welche Regeln für die Netznutzungsgebühren beim Eigenverbrauch gelten sollen. A EE, Swissolar, Helion Solar + BE Netz AG, Solvatec, SSES, ADEV und Greenpeace schlagen in Anlehnung an Art. 18 Abs. 2 StromVV vor, dass der Netznutzungstarif für Eigenprodu-