Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/61: Revision der Energieverordnung (EnV): Umsetzung der parlamentarischen Initiative 12.400 auf Verordnungsstufe · 11 Seiten
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zenten im Niederspannungs-Bereich zu mindestens 70 Prozent ein nicht-degressiver Arbeitstarif (Rp./kWh) sein muss. A EE und Greenpeace schlagen zudem vor, dass dieser Arbeitstarif höchstens 10 Prozent über demjenigen von Verbrauchern ohne Eigenproduktion sein darf, solange der Eigenverbrauch in einem Netzgebiet 10 Prozent nicht übersteigt. Der Bauernverband merkt generell an, dass für den selbst verbrauchten Strom keine Netznutzungsentgelte berechnet werden sollten. Von VSE, EKZ und GGS hingegen kommt der Vorschlag, Eigenverbraucher explizit von Art. 18 Abs. 2 StromVV auszunehmen, d.h. dass für Eigenverbraucher auch ein Leistungstarif, der mehr als 30 Prozent des Netznutzungstarifs ausmacht, gelten dürfte. In eine ähnliche Richtung geht der Antrag von Axpo, CKW und Swisspower, Eigenverbraucher in eine separate Kundengruppe einzuordnen, so dass die Netznutzung auf dem gesamten Verbrauch (und nicht bloss auf dem Bezug aus dem Netz) bezahlt würde.
Ebenfalls kontrovers waren die Stellungnahmen zum erweiterten Eigenverbrauch bei komplexen Besitzverhältnissen, wie z.B. Mietliegenschaften und Reiheneinfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Anlage. VSE, Axpo, CKW und EKZ sprechen sich dafür aus, dass Eigenverbraucher eine wirtschaftliche und örtliche Einheit bilden müssen. A EE, Swissolar, Suissetec, Solvatec, Stromwerk, SSES, ADEV, SES, WWF, Pro Natura, Greenpeace, Pusch, SKS, SGB, SGV, Swisscleantech und die SP hingegen beantragen, dass in der Verordnung explizit festgehalten wird, dass Eigen-
verbrauch auch bei komplexen Besitzverhältnissen geltend gemacht werden kann.
Zur vorgeschlagenen Meldefrist für den Wechsel in und aus dem Eigenverbrauch gab es nur wenige Rückmeldungen. Swissgrid schlägt in Analogie zum Wechsel in den freien Markt vor, dass ein Wechsel nur per Ende Kalenderjahr möglich sein soll, mit einer Meldefrist jeweils bis am 30. September. VSE und DSV schlagen eine Meldefrist von 6 Monaten vor.
Auch zur Übergangsfrist für Netzbetreiber, denen es technisch oder betrieblich noch nicht möglich ist, nach den Vorgaben des Eigenverbrauchs abzurechnen, gab es nur vereinzelte Rückmeldungen. Während VSE und DSV die Übergangsfrist begrüssen, schlägt der Bauernverband eine bedingungslose Einführung per 1.1.2014 vor.
Des Weiteren möchten einige Unternehmen aus der Elektrizitätswirtschaft (VSE, Axpo, CKW und EKZ), dass der Grundsatz der Zeitgleichheit ausdrücklich in der Verordnung festgehalten wird. Eine deutlichere Formulierung, dass auf dem zeitgleich selber verbrauchten Strom keine Netznutzungsgebühren anfallen fordern A EE, Swissolar, SSES, SES, Greenpeace, WWF, Pro Natura, Pusch,
Swisscleantech, IG Detailhandel, SKS und SP.
Explizite Vorgaben zu den Messkonstellationen wünschen sich A EE, SSES, Swissolar, ADEV, Solvatec, Greenpeace, Swissgrid, der Kanton AG und die IG Detailhandel. Eine Festlegung, wer die Kosten für die Umstellung der Messung auf Eigenverbrauch zu tragen hat, wird vom Kanton AG und Suissetec angeregt. Der VSE beantragt, dass explizit festgehalten wird, dass diese Kosten vom Eigenverbraucher getragen werden. Eine Senkung der Messkosten wird von Swissolar, SES, WWF, Greenpeace, Pro Natura, Pusch, Swisscleantech und SKS gewünscht.
Nicht Gegenstand der Anhörung war die Forderung von A EE, Swissolar, SSES, Greenpeace und dem Bauernverband, dass auf dem selber verbrauchten Strom keine Steuern erhoben werden dürfen.