Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 67 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG)
Die wesentliche Neuerung stellt die Erfassung der Vermögensverwalter von individuellen Kundenvermögen oder von Vermögenswerten schweizerischer Vorsorgeeinrichtungen dar. Diese Kategorien von Finanzdienstleistern werden neu auch einer prudenziellen Aufsicht unterstellt. Bei Letzteren verbleibt die Überwachung über die Einhaltung der vorsorgerechtlichen Vorschriften im Kompetenzbereich der für die Vorsorgeeinrichtungen zuständigen Aufsichtsbehörden. Ebenfalls neu ist die Bezeichnung der Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen sowie der Vermögensverwalter von Vermögenswerten schweizerischer Vorsorgeeinrichtungen als «qualifizierte Vermögensverwalter» und «Asset Manager». Sie werden strengeren Anforderungen unterstellt als die Vermögensverwalter von Individualvermögen.
Gemäss Vorentwurf werden qualifizierte Vermögensverwalter durch die FINMA beaufsichtigt. Für die prudenzielle Aufsicht über die nicht qualifizierten Vermögensverwalter unterbreitet der Vorentwurf zwei Varianten: eine Aufsicht durch die FINMA oder durch eine von der FINMA beaufsichtigte Aufsichtsorganisation (AO). Bestehende Vermögensverwalter sollen im Sinne einer Besitzstandswahrung von einer Grandfathering-Klausel profitieren. Von ihrer Beaufsichtigung soll abgesehen werden, wenn sie über genügend Erfahrung verfügen und sich auf die Weiterbetreuung der bisherigen Kunden beschränken.
Der Vorentwurf sieht eine Bewilligungskaskade vor. Die höhere Form der Bewilligung umfasst neu auch die darunter liegende(n) Bewilligungsform(en). Das kaskadenhafte Bewilligungsregime befreit jedoch nicht von der Einhaltung der Pflichten für die jeweils ausgeübte Tätigkeit, sondern lediglich von der formellen Einholung einer zusätzlichen Bewilligung. Von dieser Bewilligungskaskade ausgenommen bleibt die Bewilligung für die Tätigkeit als Fondsleitung.
2 Vernehmlassungsverfahren
Am 27. Juni 2014 wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 12 politische Parteien, drei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht Spitzenverbände der Wirtschaft sowie 45 weitere Organisationen und interessierte Kreise zur Teilnahme an der Vernehmlassung eingeladen.
Von den Eingeladenen nahmen die Folgenden zur Vorlage Stellung:
22 Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, BS, BL, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD,
VS, NE, GE, JU);
sieben politische Parteien (BDP, CVP, FDP, Grüne, glp, SVP, SP);
fünf Spitzenverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV, SwissBanking, SGB, KV
Schweiz);
32 Organisationen und Institutionen (Association Romande des intermédiaires financiers
[ARIF], Associazione Consumatrici e Consumatori della Svizzera italiana [ACSI], BX Berne eXchange [BX], Credit Suisse AG [CS], Fédération romande des consommateurs [FRC], Forum SRO [Forum SRO], Konferenz der Kantonalen Handelsregisterbehörden [HR-Behörden], Konsumentenforum [kf], Organisme d'autorégulation des gérants de patrimoine [OAR-G], Organismo di Autodisciplina dei Fiduciari del Cantone Ticino [OAD-FCT], Poly-Reg Allg. Selbstregulierungs-Verein [PolyReg], Schweizerische Nationalbank [SNB], Schweizerische Staatsanwälte Konferenz [SSK], Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter [SVR], Schweizerischer Anwaltsverband [SAV], Schweizerischer Verband für Strukturierte Produkte [SVSP], Schweizerischer Treuhänder-Verband [Treuhand Suisse], Schweizerischer Verband Unabhängiger Effektenhändler [SVUE], Schweizerischer Versicherungsverband [SVV], SIX Swiss Exchange [SIX], Stiftung für Konsumentenschutz [SKS], Swiss Funds & Asset Management Association [SFAMA], SwissHoldings – Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne der Schweiz [SwissHoldings], Treuhand-Kammer [Treuhandkammer], UBS AG [UBS], Verband der Auslandbanken in der