Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 60 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 58Fedlex · Erläuternder Bericht
− einen Investitionsbedarf von bis zu CHF 282 Mio20;
− eine Amortisationsdauer von 5.4 Jahren ab Beginn Neubau der EVZ resp. Um-
bau von Kantonszentren;21
− Einsparungen im eingeschwungenen Zustand von jährlich 169 Mio.22
Sollten hingegen 2‘000 Betten von den Kantonen übernommen werden können, so sinkt die Amortisationsdauer auf 4.7 Jahre (das Investitionsvolumen sinkt auf CHF 232 Mio.).
Sollten keine Betten von den Kantonen übernommen werden können, so erhöht sich die Amortisationsdauer auf 6.2 Jahre (das Investitionsvolumen steigt auf CHF 332 Mio. an).
Bei der Annahme, dass die unbegründeten Asylgesuche um rund 25% von 24‘000 auf 20‘000 abnehmen und die Gesamtkapazität von rund 5‘000 Betten trotzdem erstellt wird, entsteht eine Reservekapazität für die Behandlung von 4‘000 Gesuchen im Umfang von rund 800 Betten. Diese Reservehaltung entspricht dem Willen des Bundesrates im Rahmen der Verabschiedung des Notfallkonzeptes. Das System muss zudem in der Lage sein, auch Schwankungen aufzufangen.
Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen wurde auch berechnet, welchen Einfluss die Veränderung der grundlegenden Parameter auf die Amortisationsdauer hat. Den grössten Einfluss hat die Veränderung der Verfahrensdauer. Eine Erhöhung der Verfahrensdauer um 20 % z.B. hat eine Verschlechterung der Amortisationsdauer um 1.4 Jahre zur Folge.
Des Weiteren wurden ausgehend vom Grundszenario „Best Case“ und „Worst Case“ Varianten gebildet. Für die Amortisationsdauer ergibt sich bei Strukturen für 24‘000 Gesuche und unter Einbezug von 1‘000 kantonalen Betten eine Bandbreite von 2.9 Jahren (4.1 bis 7.0 Jahre Amortisationsdauer). Dabei wurden für die wichtigsten Parameter (Dauer Aufbauphase, Anzahl Bettenübernahme von den Kantonen, Investitions-, Personal- und Betriebskosten, Verfahrensdauer, etc.) optimistische und pessimistische Annahmen getroffen.
Schliesslich zeigt der Vergleich mit dem Szenario für 20‘000 Gesuche klar auf, dass während der Aufbauphase jährlich evaluiert werden muss, ob der Zielwert von Strukturen für 24‘000 Gesuche unter Einbezug der Abnahme der unbegründeten Asylgesuche noch richtig ist. Würde im Rahmen der rollenden Planung aufgrund der Gesuchsentwicklung entschieden, nur Strukturen für 20‘000 Gesuche zu bauen, läge die Amortisationsdauer bei 4.4 Jahren und die Investitionskosten würden auf 199 Mio. Franken sinken.
20 Für die Bundeszentren wird mit CHF 100‘000.- pro Schlafplatz gerechnet. Darin enthalten sind die Kosten sowohl für die Bereitstellung der benötigten Arbeitsplätze als auch für die Aufenthaltsstrukturen (Räume für Beschäftigung, Kantine, Kranken- und Isolationszimmer, usw.). Für die Umnutzung von kantonalen Unterkünften werden CHF 50‘000 pro Platz veranschlagt.
21 Bei Investitionskosten von 282 Mio., zusätzlichen Betriebs- und Personalkosten von 179 Mio. jährlich sowie Reduktionen der Zahlungen an die Kantone von bis zu 349 Mio. jährlich sind die Mehrkosten nach 5.4 Jahren ab Beginn Neubau EVZ amortisiert. Die Einsparungen treten bereits während der Aufbauphase ein.
22 In den Gesamt-Einsparungen sind sowohl der Mehrbedarf seitens Betrieb und Personal gemäss Ziffer 1.1.3, als auch die Einsparungen bei der Sozialhilfe gemäss Ziffer 1.1.4 enthalten.