Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 60 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 56Fedlex · Erläuternder Bericht
täten in Ausreisezentren erforderlich sind. Aus diesen Gründen wird neu von einer Gesamtkapazität von rund 5‘000 Betten ausgegangen (inkl. der heute bereits bestehenden Kapazität).
Es wird weiter davon ausgegangen, dass während der mehrjährigen Aufbauphase der Neustrukturierung eine sukzessive Abnahme der unbegründeten Asylgesuche um rund 25% erzielt wird, dies weil schon während der Aufbauphase ein Teil der Verfahren beschleunigt werden können. Demnach sinken die Asylgesuche in diesem Zeitraum insgesamt von 24‘000 auf 20‘000 Gesuche pro Jahr. Dies sowie die grundsätzlich schwer vorhersehbare Entwicklung der Asylgesuchszahlen erfordern, dass bereits während der Aufbauphase regelmässig evaluiert wird, ob der Zielwert von 24‘000 Asylgesuchen zu halten ist bzw. angepasst werden muss. Der Aufbau ist somit zu etappieren. Damit soll auch verhindert werden, dass Überkapazitäten aufgebaut werden.
Schliesslich werden auch die Auswirkungen auf die erforderliche Bettenkapazität aufgezeigt, wenn von jährlich maximal 20‘000 Asylgesuche ausgegangen wird (dieses Szenario entspricht statistisch dem langfristigen Durchschnitt der letzten 10 Jahre).
4.1.3 Mehrkosten beim Bund
− Die im Auftrag des Bundesrates eingeleiteten Massnahmen zur mittelfristigen
Erhöhung der Unterbringungskapazität des Bundes auf eine Gesuchsentwicklung von maximal 24‘000 Asylgesuchen als Bestandteil der Neustrukturierung im Asylbereich wird in den kommenden Jahren zu Investitionskosten des Bundes für die Unterkünfte und die Arbeitsplätze führen.
− Dazu kommen die finanzierungswirksamen Betriebskosten ab Inbetriebnahme
der neuen Unterkünfte (bei BBL und beim BFM). Dabei sind die Betriebskosten für grössere Zentren dank Effizienzgewinnen optimaler als bei kleineren Zentren. Grundlage der Berechnungen und Zielwert sind die Erfahrungswerte aus dem Betrieb der heutigen EVZ.
− Die straffe Taktung des Verfahrens erfordert wesentlich mehr Personal als heute
(Faktor 1.5 - 2). Vergleicht man das schweizerische Asylsystem mit dem niederländischen, so verfügen die Niederlande, welche ebenfalls das getaktete Verfahren einsetzen, über mindestens doppelt so viel Personal für den Asylbereich als die Schweiz.
− Ein neuer Faktor sind die Mehrkosten für den vorgeschlagenen Rechtsschutz.
Dazu kommen Aufwände für die medizinische Versorgung in den Zentren des Bundes und die zusätzlichen Abklärungen während der Vorbereitungsphase (z.B. konsequente Analyse der Reisepapiere und Beweismittel).
− Für schulpflichtige Kinder muss vom Bund bei einem längeren Aufenthalt neu
ein geeignetes Angebot für Bildungsmassnahmen finanziert werden (mit der Standortgemeinde oder in den Strukturen der Zentren). Neu fallen die Gesundheitskosten während des Aufenthaltes in den Zentren des Bundes an, bzw. findet eine Kostenverlagerung zum Bund für die obligatorische Krankenversicherung statt.
− Allfällige Mehrkosten für zusätzliche personelle Ressourcen im Rahmen der
Umsetzung des Plangenehmigungsverfahrens wurden noch nicht berücksichtigt. Auf Departementsstufe ist von einem zusätzlichen personellen Mehrbedarf von