Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 60 Seiten
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rund 300 bis 500 Stellenprozenten auszugehen. Auch beim BFM erfordert die Umsetzung eine Erhöhung des Stellenetats in der gleichen Grössenordnung.
4.1.4 Einsparungen beim Bund
Den erhöhten Kosten insbesondere in der Anfangsphase stehen jedoch längerfristig beim Bund folgende Einsparungen gegenüber:
− Die Neustrukturierung im Asylbereich ermöglicht es, die Dauer der Asylverfah-
ren markant zu senken. Unnötige, durch langwierige Verfahren und örtliche Distanz bedingte Verzögerungen können vermieden werden.
− Durch die geringere Anzahl Asylsuchender, die den Kantonen zugeteilt werden,
und die Verkürzungen des Aufenthaltes der Betroffenen in den Kantonen auch im erweiterten Verfahren werden die Aufwendungen bei den Sozialhilfe- und Betreuungskosten sinken und damit die vom Bund ausgerichtete Summe der Globalpauschalen. Dies gilt auch für die Verwaltungskosten- und die Nothilfepauschalen.
− Rasche Verfahren werden dazu führen, dass weniger Personen wegen Unzumut-
barkeit des Vollzugs der Wegweisung vorläufig aufgenommen werden. Der Bund vergütet den Kantonen die Sozialhilfekosten während längstens sieben Jahren nach Einreise der vorläufig aufgenommenen Person. Demnach werden auch hier tiefere Sozialhilfekosten (Globalpauschale) anfallen.
− Längerfristig wird die Beschleunigung der Verfahren erfahrungsgemäss zu einer
Abnahme der unbegründeten Asylgesuche führen. Der Umstand, dass sich der Sachverhalt während eines kurzen Asylverfahrens nicht grundlegend ändert, erschwert zudem die Begründung von ausserordentlichen Rechtsmitteln.
4.1.5 Auswirkungen auf die Kantone
− Vorab ist festzuhalten, dass insbesondere im Bereich Unterbringung eine Aus-
gabenverlagerung von den Kantonen zum Bund stattfindet und die Kantone in diesem Bereich wesentlich entlastet werden.
− Der rasche Abschluss eines grossen Teils der Verfahren in den Zentren des
Bundes führt zudem zu weniger Zuteilungen von Personen auf die Kantone. Auch wird der Aufenthalt in den Kantonen im Rahmen des erweiterten Verfahrens verkürzt. Damit können die Kantone und Gemeinden in den Bereichen Unterbringung, Gesundheit, Bildung und Sicherheit entlastet werden. Das BFM wird im Rahmen der Umsetzungsarbeiten in der gemeinsam mit den Kantonen geführten Arbeitsgruppe zur Neustrukturierung des Asylbereichs Berechnungen treffen, um diese Entlastungen zu beziffern.
− Rasche Asylverfahren ermöglichen es auch, frühzeitig Integrationsmassnahmen
zu ergreifen, wenn die betroffenen Personen voraussichtlich länger in der Schweiz verbleiben werden. Dies wirkt sich längerfristig positiv auf die Sozialhilfekosten der Kantone und Gemeinden aus.
4.1.6 Ergebnis und Fazit
Die Modellberechnungen des Grundszenarios mit 24‘000 Gesuchen, unter der Voraussetzung, dass 1‘000 Bettenkapazitäten von den Kantonen übernommen werden können, ergeben: