Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 60 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 55Fedlex · Erläuternder Bericht
4 Finanzielle und personelle Auswirkungen
4.1 Wirtschaftlichkeitsberechnung
4.1.1 Vorbemerkung
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Neustrukturierung im Asylbereich soll längerfristig zu Einsparungen führen. Präzise Angaben zu den möglichen finanziellen Auswirkungen sind jedoch schwierig, da insbesondere keine genaue Prognose über die künftige Entwicklung der Asylgesucheingänge möglich ist. Zudem werden beim Bund anfänglich Investitionskosten für die Schaffung der Zentren des Bundes anfallen, welche davon abhängig sind, an welchen Standorten geeignete Objekte gefunden werden können und wie viele Neu- bzw. Umbauten notwendig sind.
Gestützt auf eine Modellrechnung kann jedoch ein Systemvergleich zwischen dem heutigen und dem neuen System vorgenommen werden, um abzuschätzen, ob und in welchem Umfang die Neustrukturierung zu Einsparungen führt, welche die Investitionen und Zusatzkosten aufwiegen. Als zentrale betriebswirtschaftliche Kennzahl dient die sogenannte Amortisationsdauer. Diese zeigt auf, ab wann die Investitionskosten und höheren Betriebs- und Personalkosten durch die Einsparungen infolge der verkürzten Verfahrensdauern „aufgefangen“ bzw. amortisiert werden.
Ziel dieser Wirtschaftlichkeitsberechnungen ist es zudem, in einer Gesamtschau das Gesamtvolumen an Investitionen und Mehrkosten den angestrebten Einsparungen gegenüber zu stellen und den Nutzen der Neustrukturierung des Asylbereichs in Form der betriebswirtschaftlichen Rentabilität aufzuzeigen. Die Gesamtschau bildet die Grundlage, um in weiteren Schritten die erforderlichen Rahmen bzw. Verpflichtungskredite für die einzelnen Umsetzungsphasen (insbesondere Testbetrieb, militärische Bundesunterkünfte, zivile Bundesunterkünfte) zu beantragen.
4.1.2 Annahmen für die Berechnungen eines Grundszenarios
Die Berechnungen basieren auf den bisherigen Erfahrungswerten und Annahmen bzgl. Investitions- und Betriebskosten pro Asylunterkunft. Bezüglich der erforderlichen Bettenkapazitäten wurde berücksichtigt, dass der Wegweisungsvollzug bei ablehnenden Asylentscheiden im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens oder eines Dublin-Verfahrens ab den Zentren des Bundes erfolgen soll. Die notwendigen Infrastrukturkapazitäten für Warte- bzw. Ausreisezentren sind entsprechend einzubeziehen.
Weiter wird angenommen, dass beim Aufbau der Zentren des Bundes auch auf bestehende (grössere Zentren, ab ca. 150 Betten bis idealerweise 400-500 Betten) kantonale Unterkünfte zurück gegriffen werden kann, dies im Umfang von rund 1‘000 Betten.
An der Asylkonferenz vom 21. Januar 2013 wurde vereinbart, dass Strukturen für die Behandlung von jährlich 25‘000 Asylgesuchen im Umfang von rund 6‘000 Betten erstellt werden. In der Zwischenzeit hat das BFM die Planungsgrössen für die Asylgesuchsentwicklung revidiert und im Rahmen des Voranschlags 2014 und Finanzplans 2015-2017 auf 24‘000 Asylgesuche angesetzt. Als Grundlage für die Bereitstellung der notwendigen Bettenkapazität ist demnach von 24‘000 Asylgesuchen pro Jahr auszugehen. Weiter wird angenommen, dass ein Teil der abgewiesenen Asylsuchenden die Schweiz selbstständig verlässt und deshalb weniger Kapazi-