Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 60 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 54Fedlex · Erläuternder Bericht
3.2 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Artikel 74 Absatz 2
Die im Rahmen der dringlichen Änderung des AsylG eingeführte Möglichkeit, dass der Standortkanton eines Zentrums des Bundes gegenüber den dort untergebrachten Personen Eingrenzungen verfügen kann, soll in das ordentliche Recht überführt werden (Art. 74 Abs. 2 AuG gemäss Erlass 3). Darüber hinaus sind systematische Anpassungen an die neue Vorlage erforderlich.
Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 5
Die im Rahmen der dringlichen Änderung des AsylG eingeführte Möglichkeit, dass das BFM eine Ausschaffungshaft von 30 Tagen bei Personen in einem Zentrum des Bundes anordnen kann, soll in das ordentliche Recht überführt werden (Art. 76 Abs. 1 Bst. b Ziff. 5 AuG gemäss Erlass 3). Darüber hinaus sind systematische Anpassungen an die neue Vorlage erforderlich.
Artikel 80 Absatz 1
Die im Rahmen der dringlichen Änderung des AsylG eingeführte Möglichkeit, dass der Standortkanton bei Personen in einem Zentrum des Bundes das BFM eine Vorbereitungshaft anordnen können, soll in das ordentliche Recht überführt werden (Art. 80 Abs. 1 AuG gemäss Erlass 3). Darüber hinaus sind systematische Anpassungen an die neue Vorlage erforderlich.