Vorlage

Vernehmlassung 2013/83: Anpassung der Zuteilung von Zollkontingentsanteilen für Fleisch und Ausdehnung der Entsorgungsbeiträge auf Equiden und Geflügel · 5 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage

Schlachtviehverordnung Anhörung

Art. 24a Geschlachtete Tiere

1Für die Fleisch- und Fleischwarenkategorien 5.71 und 5.72 gilt die Zahl der geschlachteten Tiere der Rindviehgattung.

2Für die Fleisch- und Fleischwarenkategorie 5.73 gilt die Zahl der geschlachteten Tiere der Pferdegattung.

3Für die Fleisch- und Fleischwarenkategorie 5.74 gilt die Zahl der geschlachteten Tiere der Schafgattung.

4Für die Fleisch- und Fleischwarenkategorie 5.75 gilt die Zahl der geschlachteten Tiere der Ziegengattung.

Art. 24b Gesuche um Kontingentsanteile nach der Zahl der geschlachteten

Tiere

1Für Gesuche um Kontingentsanteile nach der Zahl der geschlachteten Tiere sind eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) nach Artikel 1 der Agrareinfuhrverordnung vom 26. Oktober 20115 und eine TVD-Nummer nach Artikel 2 Buchstabe e der TVD-Verordnung vom 26. Oktober 20116 notwendig.

2Die Gesuche sind über das Internetportal Agate in der Tierverkehrsdatenbank einzureichen.

3Für die Verteilung der Kontingentsanteile werden geschlachtete Tiere angerechnet, wenn:

a. der Schlachtbetrieb nach Artikel 6 Buchstabe o Ziffer 3 der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 19957 bei der Meldung der Schlachtung in der Tierverkehrsdatenbank die TVD-Nummer der Gesuchstellerin angegeben hat; und

b. die Gesuchstellerin im Gesuch ihre GEB-Nummer angibt.

4Für die Berechnung der Kontingentsanteile gelten die Angaben in der Tierverkehrsdatenbank und die eingetragenen GEB-Nummern am 31. August vor Beginn der Kontingentsperiode.

Art. 25 Abs. 1

Bei folgenden Produkten der Zollkontingente Nr. 05 und 06 wird auf eine Regelung zur Verteilung von Kontingentsanteilen verzichtet, weshalb Kontingentsanteilsberechtigte jede Einfuhr zum KZA tätigen können:

a. Pâté und Terrinen der Tarifnummern- 1602.2071, 1602.4910, 1602.5091, 1602.9011;

b. Fleischgranulat, Mehl, Pulver und dergleichen der Tarifnummern 0210.1991, 0210.2010, 0210.9911, 0210.9912, 0210.9961, 0210.9971, 0210.9981, 1602.2071, 1602.3110, 1602.3210, 1602.3910, 1602.4191, 1602.4210, 1602.4910, 1602.5091, 1602.9011.

5 SR 916.01

6 SR 916.404.1

7 SR 916.401