Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/86: Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS) · 10 Seiten

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M254-2141

1. Einleitung

Die europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS1 (nachfolgend: GNSS Programme2) wurden Mitte der 1990er Jahre von der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) gemeinsam lanciert. Seit 2008 liegt die Gesamtverantwortung bei der EU. Am 13. März 2009 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat zur Teilnahme der Schweiz an den GNSS Programmen verabschiedet. Nach sechs Verhandlungsrunden mit der EU konnte der Entwurf des Kooperationsabkommens im März 2013 paraphiert werden.

Galileo ist ein satellitengestütztes Navigationssystem, welches aus 30 Satelliten und spezifischen Bodenstationen besteht. Galileo wird fünf verschiedene Dienste anbieten, ein frei zugängliches Signal (Open Service), einen Commercial Service für Marktanwendungen, Anwendungen im Sicherheitsbereich (Safety of Life Service und Search and Rescue Service) und einen Public Regulated Service (PRS) für sensible Anwendungen für staatlich autorisierte Nutzer. Bis 2015 dürften 18 der 30 Satelliten im Orbit sein und einen präoperationellen Betrieb für einige der Dienste ermöglichen. Der Endausbau mit 30 Satelliten dürfte ab 2019/2020 erreicht sein.

EGNOS ist ein regionales System, welches Signale von globalen Satellitenkonstellationen hinsichtlich ihrer Genauigkeit und Zuverlässigkeit verbessert. EGNOS ist seit März 2011 in Betrieb.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt eine Vernehmlassung zum Kooperationsabkommen durchzuführen. Diese wurde mit Beschluss vom 14. August 2013 eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist endete am 14. Oktober 2013.

Ziel des vorliegenden Berichts ist die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens darzulegen.

2. Ergebnisse

2.1. Bemerkungen der Kantone (inklusive Konferenz der Kantonsregierungen, KdK)

Die KdK teilt die vom Bundesrat vertretene Auffassung, wonach die Schweiz mit dem Kooperationsabkommen ihre Chancen wahrt, am grossen Potential der GNSS Programme optimal zu partizipieren. Dementsprechend unterstützt die KdK die Teilnahme der Schweiz und unterstreicht den wichtigen Beitrag zur Sicherung der Schweizer Weltrauminteressen, insbesondere der globalen Satellitennavigation. Nur über das Kooperationsabkommen bestehe die Möglichkeit zur Einsitznahme in die relevanten Gremien. Desweiteren begrüsst die KdK die positiven Auswirkungen des Kooperationsabkommens auf die Kantone. Insbesondere wird auf die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der GNSS Programme hingewiesen.

Aufgrund der Tatsache, dass der öffentlich regulierte Dienst (PRS) erst Gegenstand späterer Verhandlungen sein wird, und zu einem separaten Abkommen zwischen der EU und der Schweiz führen wird, erwartet die KdK im Rahmen einer neuen Vernehmlassung erneut konsultiert zur werden. Die KdK teilt die Meinung, dass speziell der PRS dem Bevölkerungsschutz (Polizei und Rettungsdienste) zur Erfüllung seiner Aufgaben dienen kann. Die KdK geht davon aus, dass sie rechtzeitig in die künftigen Verhandlungen über den PRS einbezogen und somit vollständig über die Auswirkungen in Kenntnis gesetzt wird, welche dieser neue gesicherte Dienst für sie haben wird.

1 EGNOS: European Geostationary Navigation Overlay Service.

2 GNSS: Global Navigation Satellite Systems.