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Vernehmlassung 2013/90: Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vom 21. Juni 1999 auf Kroatien · 12 Seiten

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2. Überblick

Mit dem Beitritt von Kroatien am 1. Juli 2013 hat die Europäischen Union (EU) ihre sechste Erweiterungsrunde abgeschlossen. Die Europäische Kommission hat am 9. Oktober 2012 ein offizielles Begehren gestellt, die Verhandlungen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien aufzunehmen. Am 25. April 2013 hat die erste Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des FZA auf Kroatien in Brüssel stattgefunden. Nach der fünften Verhandlungsrunde konnte das Protokoll III zum FZA am 15. Juli 2013 paraphiert werden. Am 28. August 2013 genehmigte der Bundesrat das Protokoll III. Gleichentags hat er das EJPD ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren zum Protokoll III sowie zu den damit zusammenhängenden Gesetzesänderungen durchzuführen. Die Vernehmlassung zum Protokoll III dauerte bis am 28. November 2013.

Am 9. Februar 2014 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Mit dem neuen Artikel 121a der Bundesverfassung (BV) soll ein neues Zuwanderungssystem eingeführt und Verhandlungen zur Anpassung des FZA aufgenommen werden.

Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 war es nicht möglich, das Protokoll III zu unterzeichnen, da gemäss Art. 121a BV keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, welche dieser Bestimmung widersprechen. Durch die Konsultationen mit der EU hat der Bundesrat im letzten halben Jahr eine neue Ausgangslage geschaffen. So besteht zwischen der CH und der EU Einigkeit, dass eine einvernehmliche Lösung über eine gemeinsame Auslegung der bestehenden Schutzklausel (Art. 14.2 FZA) angestrebt werden soll. Diese Lösung soll die Anforderungen des FZA und der Schweizerischen Bundesverfassung in Einklang bringen. Mit dieser neuen Ausgangslage erachtet es der Bundesrat nun als sinnvoll, das Protokoll III dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Ratifikation von Protokoll III soll erfolgen, wenn eine FZA-kompatible Lösung vorliegt. Die Unterzeichnung des Protokolls III ist ein erster Schritt, damit die Forschungszusammenarbeit mit der EU ab 2017 weitergeführt werden kann (Horizon 2020-Paket); die abgeschlossene Ratifikation des Protokolls bis zum 9. Februar 2017 (inkl. eines allfälligen Referendums) ist die zentrale und zeitkritischste Voraussetzung dafür (vgl. Art. 13 des Abkommens).

Das Vernehmlassungverfahren zur Ausdehnung des FZA auf Kroatien wurde vor Annahme von Artikel 121a BV durchgeführt. Die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden enthalten folglich keine Inhalte dazu.

Es wurde darauf verzichtet, ein erneutes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, da sich sowohl bei den Pro- und Kontra-Argumenten als auch bei den Rahmenbedingungen bezüglich einer Ausdehnung des FZA auf Kroatien keine grundlegenden Änderungen ergeben haben.

Das EJPD erhielt im Vernehmlassungszeitraum insgesamt 49 Stellungnahmen, in denen der Vernehmlassungsgegenstand inhaltlich behandelt wurde. Es äusserten sich:

• 21 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG);

• 6 Parteien (BDP, CVP, FDP. Die Liberalen, Grüne Partei, SP, SVP);

• 22 Dachverbände, Organisationen und interessierte Kreise (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz; Angestellte Schweiz; Auslandschweizer-Organisation,

Chambre de commerce, d‘ industrie et des services de Genève; Centre Patronal;

economiesuisse; Fédération des Entreprises Romandes; H+ Die Spitäler der

Schweiz; Schweizer Hotellerie-Verein hotelleriesuisse; Kaufmännischer Verband Schweiz; Schweizerischer Arbeitgeberverband; Schweizerischer Bauernverband;