Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/90: Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vom 21. Juni 1999 auf Kroatien · 12 Seiten

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5.1.2. Argumente gegen eine Ausdehnung

Die SVP lehnte die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien ab. Die Zuwanderung aus der EU sei bereits heute unkontrollierbar. Die Übergangsbestimmungen des Protokolls III würden die starke Zuwanderung aus Kroatien lediglich zeitlich verschieben, aber nicht bremsen. Anstatt der Ausdehnung des Abkommens verlangte die Partei deshalb Neuverhandlungen mit der EU zur Wiedererlangung der Kontrolle über die Zuwanderung.

Ausdrücklich gegen die Vorlage stellte sich die AUNS. Sie lehnte die Personenfreizügigkeit grundsätzlich ab und befürchtete eine spürbare Zuwanderung aus Kroatien angesichts der schlechten Wirtschaftslage des Landes.

Die Gruppierung befürchtete einen schleichenden EU-Beitritt. Ausserdem seien die flankierenden Massnahmen aufwändig und teuer und zeigten die Widersprüchlichkeit des freien Personenverkehrs. Die AUNS behielt sich die Ergreifung des Referendums vor.

5.2. Materielle Bestimmungen des Protokolls III

5.2.1. Allgemeiner Teil

Die Kantone begrüssten das Verhandlungsresultat, welches ihren in ihrer Stellungnahme zum Mandatsentwurf zum Ausdruck gebrachten Anliegen weitgehend Rechnung trägt. Sie erachteten die Zugeständnisse der Schweiz betreffend Kontingente und die Zugeständnisse der EU betreffend Schutzklausel als Kompromiss, der das schweizerische Interesse an einer kontrollierten Zuwanderung berücksichtigt und dem Grundsatz der Freizügigkeit Rechnung trägt. Insbesondere begrüssten die Kantone, dass sie in der Verhandlungsdelegation vertreten waren. Die Kantone verlangen aber, dass die Kontingente für kroatische Staatsangehörige keine negativen Auswirkungen auf die Zulassung qualifizierter Drittstaatsangehöriger haben.

Der Kanton GL fordert, die Übergangsfristen sollten nicht kürzer als in den Protokollen I und II ausfallen.

Die BDP begrüsste die in den Verhandlungen erzielten Ergebnisse, insbesondere die Beseitigung des Umgehungseffekts bei der Ventilklausel.

Die CVP befürwortete ein Übergangsregime von 10 Jahren sowie die Möglichkeit der gleichzeitigen Ventilklausel-Anrufung für beide Bewilligungskategorien (L und B), sobald die quantitativen Voraussetzungen für eine der beiden erfüllt sind.

Die FDP. Die Liberalen unterstützte das Protokoll III und zeigte sich insbesondere mit den Verbesserungen des Ventilklausel-Mechanismus zufrieden.

Der SBV forderte die Aufrechterhaltung der arbeitsmarktlichen Zugangsbeschränkungen bis zum siebten Jahr der Übergangsfrist.

Hotelleriesuisse forderte, dass die Kontingente während der Übergangsfrist an die Bedürfnisse der Wirtschaft angepasst werden sollen.

5.2.2. Übergangsregelung für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken (Anhang I)

Zum Anhang I sind im Rahmen der Vernehmlassung keine Stellungnahmen eingegangen.

5.2.3. Koordinierung der Systeme der soziale Sicherheit (Anhang II)

Die Kantone zeigten sich einverstanden mit den Regelungen betreffend die soziale Sicherheit.