Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/90: Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vom 21. Juni 1999 auf Kroatien · 12 Seiten
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Die CVP monierte das Fehlen von detaillierten Erläuterungen zu den Massnahmen betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, insbesondere zu deren finanziellen Auswirkungen. Sie war der Ansicht, dass die Erfahrungen aufgrund früherer Erweiterungsrunden in den erläuternden Bericht zu Protokoll III hätten einfliessen sollen. Die Partei regte an, die Kosten einer FZA-Ausdehnung sollten besser rapportiert werden.
Die ASO bedauerte, dass mit der Personenfreizügigkeit die Möglichkeit für die in den Vertragsstaaten lebenden Schweizerinnen und Schweizer wegfalle, sich der freiwilligen AHV/IV anzuschliessen.
5.2.4. Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang III)
Die Kantone zeigten sich einverstanden mit den Regelungen betreffend der Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Der SBV forderte den Wegfall der Qualifikationsanforderungen für nicht kontingentierte Kurzaufenthaltsbewilligungen. Dies sei wichtig, um Erntehelfer in ausreichender Zahl rekrutieren zu können. Auch würde es der Schwarzarbeit entgegenwirken und hätte keine negativen Folgen für die Sozialwerke.
6. Weitere Bemerkungen
Wie in Kapitel 4 ausgeführt, äusserte sich eine Vielzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden zur zukünftigen Ausgestaltung der FlaM. Diese Stellungnahmen und Forderungen sind in Kapitel 6.1. dargestellt. In Kapitel 6.2. finden sich weitere Stellungnahmen zu anderen Bereichen, die im Rahmen der Vernehmlassung vorgebracht wurden.
6.1. Flankierende Massnahmen
Der Kanton NE erkannte die Wichtigkeit der Personenfreizügigkeit für den Grenzkanton, sah aber die Zuwandernden als starke Konkurrenz für die inländischen Arbeitskräfte.
Der Kanton TI sorgte sich um Lohndumping und die Verdrängung von einheimischen Arbeitskräften. Ausserdem setze das FZA den Migrationsbehörden enge Grenzen bei der Gewährleistung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung, da Vorstrafen nicht kontrolliert und Verstösse gegen die Zulassungsbestimmungen kaum sanktioniert werden können.
Einige Kantone (BE, GE, NE, TI, VD) forderten eine konsequente Anwendung und Verstärkung der flankierenden Massnahmen, allerdings ohne konkret auszuformulieren, wie diese Verstärkung auszusehen hätte.
Der Kanton AR forderte hingegen aufgrund des grossen Aufwands für die kantonalen Organe eine Verringerung der Kontrollzahlen und zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Bund.
Die BDP sprach sich für eine konsequente Umsetzung und eine Verbesserung des Vollzugs der geltenden FlaM aus. Neue Massnahmen sowie eine Ausweitung der FlaM lehnt sie jedoch kategorisch ab.
Nach Ansicht der SP profitierten heute vor allem Unternehmen von den durch die Personenfreizügigkeit gewährten Freiheitsrechten, aber nur beschränkt die breite Bevölkerung. Es gelte deshalb, das Konzept der flankierenden Massnahmen über den Arbeitsmarkt hinaus auf Wohnungsmarkt, Bildung, Infrastruktur und Standortpolitik auszuweiten. Die Partei präsentierte einen breiten Katalog an Forderungen. Sollte diesem nicht Rechnung getragen werden, droht die Partei, die Ausdehnung des FZA auf Kroatien nicht zu unterstützen.