Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/90: Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vom 21. Juni 1999 auf Kroatien · 12 Seiten

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Schweizerischer Baumeisterverband; Schweizerischer Gewerbeverband; Schweizerischer Gewerkschaftsbund; Schweizerische Metallunion; Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband; Schweizerischer Städteverband; Schweizerischer Versicherungsverband; Travail.Suisse; Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden; Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden).

3. Gegenstand der Vernehmlassung

Gegenstand der Vernehmlassung war das Protokoll III zur Ausdehnung des FZA vom 21. Juni 1999 auf Kroatien. Da das FZA nicht nur mit der EU sondern auch mit ihren Mitgliedstaaten abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein sogenanntes „Gemischtes Abkommen“. Eine Ausdehnung auf neue EU-Mitgliedstaaten erfolgt daher nicht automatisch, sondern erfordert den Abschluss eines separaten Protokolls. Dieses untersteht in der Schweiz dem fakultativen Referendum.

Das Protokoll III ist weitgehend ähnlich aufgebaut wie die Protokolle I (EU-8-Staaten plus Zypern und Malta) und II (Rumänien und Bulgarien). Der allgemeine Teil regelt die Übergangsperiode im Hinblick auf die vorübergehende Weiterführung der nationalen arbeitsmarktlichen Beschränkungen (Kontingente, Inländervorrang und Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen). Anhang I von Protokoll III betrifft die Übergangsmassnahmen betreffend den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken. Anhang II regelt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. In Anhang III sind die Regelungen bezüglich Anerkennung von Berufsqualifikationen festgehalten.

4. Zusammenfassung der Ergebnisse

Von den 49 Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssten 47 die Ausdehnung des FZA auf Kroatien, zwei Vernehmlassungsteilnehmende sprachen sich gegen eine Ausdehnung aus.

Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer befürworteten fast geschlossen die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien und äusserten sich positiv zu den Inhalten von Protokoll III. Ausnahmen bilden SVP und AUNS, welche das FZA grundsätzlich ablehnten.

Umstritten war hingegen die zukünftige Ausgestaltung der Flankierenden Massnahmen (FlaM). Den FlaM wurde vielfach grosse Bedeutung beigemessen für die Gewährleistung der Unterstützung der Bevölkerung für die Personenfreizügigkeit. Eine Verbesserung des Vollzugs wurde vielfach befürwortet. Linke Parteien, Arbeitnehmervertretungen sowie der

Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband forderten zudem, dass die FlaM auf dem Arbeitsmarkt ausgebaut und weitere Massnahmen in den Bereichen Wohnungsmarkt, Bildung, Familienpolitik und Steuerpolitik ergriffen werden.

5. Zusammenfassung der Stellungnahmen

Wie in Kapitel 4 ausgeführt, begrüsste die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die Ausdehnung des FZA auf Kroatien. Zwei Stellungnahmen fielen negativ aus. In Kapitel 5.1. werden die Argumente aufgelistet, die explizit für oder gegen eine Ausdehnung genannt wurden. Im Kapitel 5.2. werden die Stellungnahmen zum Hauptteil des Protokolls III sowie zu den Anhängen I, II und III aufgeführt.