Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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länger andauernden Vollzugsaufwand seitens der beteiligten Bundesstellen und
insbesondere zu einem Koordinationsaufwand unter den bestehenden Förderinstrumenten. In Übergangsvariante B erfolgt der Wechsel zu einem Lenkungssystem schneller. Erhebung und Rückverteilung der Energieabgabe scheinen generell praktikabel zu sein.
8.6.5 Gesamtbewertung
Beide Übergangsvarianten haben Vor- und Nachteile. Welche Variante zu favorisieren ist, hängt vom politischen und regulatorischen Umfeld und insbesondere von der politischen Gewichtung der Kriterien ab. Gewichtet man das Kriterium Planbarkeit und Investitionssicherheit höher, schneidet Übergangsvariante A besser ab. Soll hingegen eine möglichst effiziente Ausgestaltung umgesetzt werden, müsste eher Übergangsvariante B weiterverfolgt werden.
Tabelle 9: Vergleich der Varianten des Übergangs
Kriterien Übergangsvariante A Übergangsvariante B
Effektivität mittelfristig +/- ++(-)
längerfristig ++(-) ++(-)
Effizienz statisch +/- ++(-)
dynamisch + ++
Planbarkeit und + +/-(-)
Investitionssicherheit
Kohärenz + ++
Praktikabilität - -
Risiken +/- +/-
Legende: ++ = hoch/gut (tief bei Risiken); -- = tief/gering (hoch bei Risiken);
(-) bedeutet einen Abschlag (z.B. ++(-) = „etwas weniger gut als ++“)
Quelle: INFRAS/BSS/ INTERFACE/WWZ (2013, S.172).
8.7 Vollzug
Im Vollzug fallen bei beiden Übergangsvarianten in etwa die gleichen Aufgaben an. Erstens müssen bereichsspezifische indikative Zwischenziele als Indikatoren für den Abbau der Förderinstrumente respektive die Erhöhung der Energieabgabe definiert werden. Für den Zeitraum nach 2021 müssen im Rahmen des CO2-Gesetzes auch neue klimapolitische Zwischenziele definiert werden.
In einem umfassenden Monitoring muss die Erreichung der indikativen Zwischenziele regelmässig überprüft werden und je nach Ergebnis die Förderinstrumente reduziert (Übergangsvariante A) oder die Energieabgabe erhöht (Übergangsvariante B) werden. Gleichzeitig sind die weiteren Instrumente (Vorschriften, Informationsinstrumente, Grundlagenforschung) regelmässig zu evaluieren, und es ist zu prüfen ob die vorherrschenden Marktunvollkommen-