Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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schriften, Gerätevorschriften, CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge), Informationsinstrumente (EnergieSchweiz, Klimaprogramm Information und Beratung, Energieetiketten, Aus- und Weiterbildung) Grundlagenforschung (Energieforschung, Wissens- und Technologietransfer) und Zielvereinbarungen zusammengefasst.
Verschiedene Hemmnisse und Marktunvollkommenheiten können den Einsatz dieser weiteren Instrumente rechtfertigen. Dabei sollten folgende Bedingungen erfüllt sein: Erstens muss ein genereller Handlungsbedarf vorliegen. Dazu gehören negative Externalitäten, hohe Informationskosten oder fehlende Information sowie positive Externalitäten. Zweitens muss das gewählte Instrument effektiv sein, d.h. dessen Einsatz muss das Problem zumindest teilweise beseitigen können. Drittens muss das gewählte Instrument effizient sein, d.h. dessen Einsatz hat in Bezug auf die Kosten der Zielerreichung einen günstigeren Wirkungsgrad aufzuweisen als andere Massnahmen (im vorliegenden Fall ist damit insbesondere die Energieabgabe gemeint).
Bezüglich der Internalisierung negativer Externalitäten sind Energieabgaben grundsätzlich anderen Massnahmen überlegen (s. Kap. 3.3). Vorschriften, Informationsinstrumente und Förderung kommen allenfalls dann in Frage, wenn ein andersartiger Handlungsbedarf besteht. Es ist davon auszugehen, dass mit einer steigenden Energieabgabe negative Externalitäten und Informationsunvollkommenheiten reduziert werden. Somit muss in regelmässigen Abständen geprüft werden, ob nach wie vor bestehende Marktunvollkommenheiten den Einsatz dieser Instrumente noch rechtfertigen können.
8.5 Übersicht
Nachstehende Grafik illustriert die Erhöhung der Energieabgabe und die Absenkung der Förderinstrumente in den beiden Übergangsvarianten. Anhand der Berechnungen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Energiestrategie 2050 kann ein Planungspfad ermittelt werden, welcher die Zielerreichung in einer hypothetischen Welt mit einer reinen Energieabgabe sicherstellt. Die Ausgestaltung der Übergangsphase hat sich somit an diesem Planungspfad zu orientieren. Dieser Fall betrifft Variante 2 von Kapitel 7: Bei Variante 1 würde der Übergang langsamer und nur partiell erfolgen.
Die Grafik bezieht Förderungen mit dem gleichen Ziel wie die Energieabgabe ein. Ist die Stromabgabe uniform, kann sie nicht zur Förderung der erneuerbaren Energien dienen: Sie hat lediglich eine Wirkung auf den Verbrauch und zielt darauf ab, die CO2 Emissionen oder den Energieverbrauch zu senken. In diesem Fall sind nur die auf eine Reduktion der CO2- Emissionen und des Energieverbrauchs abzielenden Förderungen in die Darstellung integriert, nicht aber die Förderung der erneuerbaren Energien. Die Subventionen zur Förderung der erneuerbaren Energien könnten länger andauern. Dies zum einen aufgrund früher eingegangener Verpflichtungen für die Lebensdauer der subventionierten Anlagen. Zum andern weil bei fehlender differenzierter Besteuerung einzelne Stromerzeugungsformen aus erneuerbarer Energie eine Förderung benötigen könnten, um ihren Nachteil gegenüber anderen (insbesondere importierten) Energiequellen zu kompensieren, die höhere Umweltkosten generieren, ohne dass diese von den Verursachern getragen werden.